Es ist etwas mehr als drei Jahre her, dass die Bullen die internationale Blockupy-Demo in Frankfurt am Main unmöglich gemacht haben. Bis zu zehn Stunden wurden etwa 1.000 Demonstrant*innen eingekesselt. Vorwand hierfür waren ein paar Regenschirme und etwas Pyrotechnik. Die gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Polizeikessel dauert noch an. Es sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, um die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ist noch nicht gefallen.
Sollten
die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein, so können allen
Demonstrant*innen, die damals von den Bullen eingekesselt wurden
Schadensersatz verlangen. Den Schadensersatz kann jede*r geltend machen
deren*dessen Personalien damals im Zusammenhang mit dem Kessel von den
Bullen festgestellt wurden. Es kommt nicht darauf an ob gegen den
Polizeikessel zuvor geklagt wurde. Pro Stunde rechtswidriger
Freiheitsentziehung kann ein Betrag von 50 € als Schadensersatz geltend
gemacht werden.
Einziger Haken an der Sache:
Die
Schadensersatz-Forderung verjährt am 31.12.16. Bis dahin wird
wahrscheinlich noch nicht über die Verfassungsbeschwerden entschieden
worden sein. Das heißt die Forderung muss gegen die Frankfurter Bullen
geltend gemacht werden bevor feststeht ob der Kessel rechtswidrig war.
Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Kommt zur Veranstaltung am 14. Dezember um 18.30 im UJZ Korn.
Eine Veranstaltung der Interventionistischen Linken Hannover.