(Aachen) Aktualisierung vom 1.12. und Bekanntmachung des Datums der Urteilsverkündung

Solidariteit

Heute, 1. Dezember, war der letzte Tag des Prozesses, um Beweise für oder gegen die Kameradin aus Amsterdam vorzulegen, die von der Staatsanwaltschaft Aachen für einen Banküberfall angeklagt wird, der im Juli 2013 in eben dieser Stadt stattgefunden hatte.


Das bedeutet, dass bei der nächsten Sitzung (5.12.) sowohl die Verteidigung als auch die Anklage ihre Plädoyers argumentieren werden und die Gerichtverhandlung somit zu ihrem Ende kommt. Heute erwähnte der Richter, dass das Urteil möglicherweise schon am Montag den 5. Dezember verlautbart werden könnte, sprach aber auch von der Möglichkeit, dass die zwei Richter und die zwei Geschworenen sich auch mehr Zeit zur Beratung nehmen könnten und das Urteil am Donnerstag 8. Dezember bekanntgeben. Beide Sitzungen sind für 9:30 angesetzt, deshalb sollten alle die anwesend sein wollen nicht vergessen, dass das Warten und die Extrakontrollen bis zu 45 Minuten in Anspruch nehmen können. (Seid spätestens um 8:45 vor Ort!!!)
Seit dem letzten Update hat ein ganzes Karussell von Experten und Polizeibeamten stolz seine Pflicht erfüllt und mit diesem widerlichen Gerichtszirkus kollaboriert.

Am Montag dem 28. November, viel zu früh morgens, hatten wir das Vergnügen einer eifrigen Bullin zu lauschen, die seit Beginn an auf diesen Falls angesetzt ist, die Kameradin im Juli 2015 auch aus Bulgarien abgeholt hatte und den meisten Besuche, die sie im Gefängnis hatte, beiwohnte. Während der Ermittlungen interviewte diese Bullin die Gefängniswärterinnen und fragte ob die Kameradin auch tatsächlich Deutsch spreche. Diese antworteten bejahend, erklärten jedoch, dass ein sehr deutlicher niederländischer Akzent und häufige grammatikalische Fehler hörbar seien. Sich als Sprachexpertin ausgebend, suggerierte die Bullin offenkundig, dass unsere Kameradin eigentlich nur eine Rolle vorspielte, in der sie die ganze Zeit über vorgab nicht perfekt Deutsch zu sprechen. Wenn die Erklärung der Bullin wahr wäre, würde das mit der Aussage von einer der beiden Bankangestellten übereinstimmen, die meinte, dass die verkleidete Frau gutes Deutsch sprach.

Danach kam der DNA-Experte, der nur die Tatsache feststellen konnte, dass er sicher sein konnte, dass die DNA von der Kameradin stamme, es aber keinen Weg gebe, um festzustellen, wie oder wann die Spur auf die Pistolen gekommen war.

Während dem Nachmittag des gleichen Tages berücksichtige der Richter auch einen Brief, den die Anklage als die Worte der Kameradin vorlegte, und las diesen vor. Dieser Brief „Das Herz gefüllt mit Mitternacht”, erschien erstmals im Dezember 2015 in der Zeitschrift Avalanche, anarchistische Korrespondenz. Der Brief wurde anonym publiziert.

Die Anklage präsentierte außerdem ein weiteres Dokument, erhalten von ihren Freunden in Katalonien, den Mossos d’Esquadra (katalanische Autonomiepolizei), das über deren Anti-Terror Ermittlungen gegen die Anarchisten von Barcelona spricht, die mit den GAC (grupos anarquistas coordinados) in Verbindung gebracht werden. Der Mittelpunkt dieses Dokuments war die Andeutung, dass die Mossos einen Weg finden mussten, um zu erklären wie deren konstruierte Terrororganisation sich finanzierte. Ein eifriger Versuch, ein Motiv zu erschaffen, das sogar der Richter mit „nichts davon können wir verifizieren“ kommentierte.

Am Donnerstag 1. Dezember gab das Gericht einer Professorin für biologische Forensik (viel) Zeit. Diese Professorin der Kontrolle und Widerlichkeit erscheint ungefähr 110-mal pro Jahr vor Gericht, um ihre kostbare Meinung über die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung eines Bildes einer Überwachungskamera mit den Gesichtszügen eines verdächtigten Individuums zu geben. Diese Professorin der Perversion des Lebens, fuhr, nachdem sie den menschlichen Körper in einen biometrische Algorithmus verwandelt hatte, fort, durch mathematische Kalkulationen, auf einer Skala von 0 bis 4 die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung zu bestimmen. Allerdings konnte sie in diesem Fall, angesichts der schlechten Qualität der Überwachungsbilder und der guten Verkleidung der frühmorgentlichen Kunden, nicht viel sagen. Nach dem eingehenden Prüfen der kleinen Oberfläche des Körpers, die mehr oder weniger gut auf den Aufnahmen sichtbar war, kam sie zur unschätzbaren sachkundigen Schlussfolgerung, dass es keine unverkennbaren Ähnlichkeiten zwischen den Bildern der Überwachungskamera und der Kameradin gibt.

Am Nachmittag beschäftigte sich das Gericht mit einigen unwesentlichen Banküberweisungen, die im Sommer 2013 stattfanden.

Noch etwas anderes: Es war erfreulich zu sehen, dass das Gericht bereits mit der Weihnachtsdekoration beschäftigt ist. In den letzten Wochen haben anscheinend einige kleine Nachtelfen die Fassade des Gebäudes mit entzückenden grünen und roten Farbbomben verziert…

Solidarität und Wut

 

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