Prozess gegen Nauener Neonazis - Angeklagte entlasten NPD-Mann Schneider

Erstveröffentlicht: 
30.11.2016

Am zweiten Tag im Prozess gegen eine Gruppe Neonazis aus Nauen wurde der Hauptangeklagte, NPD-Funktionär Maik Schneider, erstmals von zwei Mitangeklagten entlastet. Einer hat dafür ein früheres Geständnis widerrufen. Unterdessen ist nicht sicher, ob der Prozess fortgeführt wird.

 

Der Hauptangeklagte im Prozess gegen die Nauener Neonazi-Zelle, Maik Schneider, ist am Dienstag durch die Zeugenaussagen zweier Mitangeklagter in vielen Punkten entlastet worden. Ob der Prozess am kommenden Donnerstag fortgesetzt wird, scheint unklar. Wegen eines emotionalen verbalen Aussetzers eines Schöffen haben zwei Verteidiger einen Befangenheitsantrag gestellt. Eine Entscheidung konnte am Dienstag noch nicht verkündet werden. Der Schöffe hatte am ersten Prozesstag mit den Worten „Glauben sie den Quatsch, den Sie hier von sich geben“ die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Schneider angezweifelt. Am Donnerstag wird nun verkündet, ob der Schöffe als befangen gilt und somit der Prozess neu starten muss. 

 

Dennis W. legt Teilgeständnis ab


Am Dienstag legte Dennis W. in einigen Punkten ein Geständnis ab. W. wird neben Schneider am stärksten durch die Anklage belastet. Der 29-Jährige gestand, das Türschloss zu einem Linken-Parteibüro verklebt zu haben. Motiv: Wut über seine damalige Situation. Er habe Mietschulden gehabt. Seine Vermieterin war die Linken-Politikerin Andrea Johlige.

 

W. gestand auch, das Auto eines Polen in Brand gesetzt zu haben. Er habe das Auto des Mannes angezündet, weil dieser in Nauen mehrere Kinder angesprochen haben soll. Schneiders Rolle blieb in diesem Fall noch unklar. W. sagte, dass der in diesem Fall ebenfalls verdächtigte Schneider nicht am Tatort gewesen sei. Auch habe er von Schneider keine Anweisungen zu der Tat bekommen, so W. in seiner Aussage.

 

Eine dritte Tat bestritt W. Ihm wird zu Last gelegt, vor einem Supermarkt eine Bombe gezündet zu haben. Er habe lediglich einen Knall gehört und habe die Ermittlungen am Tatort gefilmt, sagt W.

 

In Bezug auf den Brand in der als Flüchtlingsheim geplanten Sporthalle verneinte W. seine Mittäterschaft. Die Aussage von W. deckt sich in großen Teilen mit der von Schneider, der diesbezüglich vergangene Woche ausgesagt hatte.

 

W. ist laut eigener Aussage mit dem Fahrrad an der Turnhalle gewesen, Schneider habe ihn immer wieder weggeschickt. W. sagte weiter, dass er nicht wisse, was auf dem Gelände der Halle passiert sei. Er bestritt auch, dass der Brand im Voraus geplant wurde.

 

W.s und Schneiders Aussage stehen im krassen Gegensatz zu der Aussage des Mitangeklagten Sebastian F. Der hatte Schneider und W. schwer belastet. Gemeinsam mit beiden hätte er Reifen und andere Materialien vor der Halle abgeladen und schließlich entzündet. 

 

Christian B. widerruft zum Teil sein Geständnis


Ein widersprüchliches Bild gab der Mitangeklagte Christian B. ab, er belastete am ersten Prozesstag vor allem Maik Schneider schwer. Demnach soll Schneider den Brand der Turnhalle geplant und gemeinsam mit dem Angeklagten Dennis W. durchgeführt haben. Er selbst sei von Schneider beauftragt worden, regelmäßig Streife zu fahren und nach der Polizei Ausschau zu halten. Am Dienstag nun widerrief B. Teile seines Geständnisses. Schneider habe ihn nicht beauftragt, Streife zu fahren. Außerdem könne er nicht sagen, ob W. tatsächlich am Brandanschlag beteiligt war. Es sei lediglich ein Bauchgefühl.

 

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft sagte B., dass er bei der polizeilichen Vernehmung unter Druck gesetzt wurde und ihm Worte in den Mund gelegt worden seien. Daraus sei dann wohl der Eindruck entstanden, dass er W. beschuldigt habe. B. bestreitet außerdem, dass es einige Tage nach dem Brand der Turnhalle eine Art Auswertungstreffen gab. Auch das hatte er am ersten Prozesstag noch gesagt. Die Richter ermahnten B., nur das zu sagen, was er sicher wisse und fragten nach, ob er aufgrund seiner ersten Aussage von den Mitangeklagten unter Druck gesetzt wurde. B. verneinte das.