Neonazis und Hooligans beschäftigt? Jenaer Security-Firma vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
18.11.2016

Am Landgericht Erfurt beginnt die Hauptverhandlung, in der sich die Jenaer Firma VIP Schild Security und der Weimarer Kreisverband der Bündnisgrünen gegenüberstehen. Es geht um den Vorwurf, die Sicherheitsfirma habe mehrfach Neonazis und Hooligans beschäftigt.

 

Ein nach Angaben der Grünen "dubioses Unternehmen" wurde von der Stadt Weimar mit der Bewachung des Weihnachtsmarktes 2015 betraut: Die Jenaer Sicherheitsfirma sei in der Vergangenheit mehrfach durch Beschäftigung von Neonazis und Hooligans aufgefallen. 

Jena/Erfurt. Sieben Monate nach dem Eilverfahren findet die mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme am 18. November am Landgericht Erfurt statt. Nun geht es abermals um den Vorwurf, die Jenaer Sicherheitsfirma habe in der Vergangenheit mehrfach Neonazis und Hooligans beschäftigt. Genau das hatten die Bündnisgrünen in Weimar behauptet, weshalb VIP Schild Security in einem Eilverfahren im April eine einstweilige Verfügung erwirken wollte. Zu einer Entscheidung kam es damals nicht, da das Verfahren direkt in die Hauptsache münden wird. "Im Ergebnis geht es um die Frage der Meinungsfreiheit und wie weit diese greift", sagte der Anwalt der Grünen, Jürgen Kasek. "Es ist daher zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die die Einschätzung rechtfertigen, dass die Firma Personen beschäftigt oder beschäftigt hat oder Personen für die Firma aufgetreten sind, die zur rechtsextremistischen Szene im Freistaat gehören."

 

Die Anhaltspunkte könne man mit Fotos belegen und dokumentieren. So meldeten Internetportale unter anderem, dass der Neonazi Michel Fischer aus Tannroda im vergangenen Jahr zum Sicherheitspersonal beim Schlossgrabenfest in Darmstadt gehörte. Die Firma wehrt sich dagegen. Der Vorwurf sei geschäftsschädigend in einer Stadt wie Jena und ihren ausgeprägten antifaschistischen Strukturen, die bis zum Oberbürgermeister reichten. Man beschäftige keine Neonazis, sagte die Geschäftsführerin Katrina Fenk im Gerichtssaal.