Haftstrafen für Randale von Rechten vor Flüchtlingsunterkunft in Heidenau

Erstveröffentlicht: 
14.11.2016

Nach ihrer Beteiligung an den rechten Ausschreitungen in Heidenau im Sommer 2015 sind am Montag drei Männer verurteilt worden. Zwei Angeklagte müssen für längere Zeit in haft. Ein 20-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Wegen ihrer Beteiligung an ausländerfeindlichen Krawallen im sächsischen Heidenau hat das Amtsgericht Pirna drei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Die Anklage legte den damals 20, 26 und 32 Jahre alten Angeklagten zur Last, im August 2015 Steine, Flaschen, Böller und eine Baustellenabsperrung in Richtung von Polizisten geworfen zu haben.

 

Der älteste Angeklagte soll nach dem Richterspruch vom Montag für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, ein Mitangeklagter ein Jahr und acht Monate. Der jüngste erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Er bekam zur Auflage, in der dreijährigen Bewährungszeit 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

 

Die Randale vor einem zum Flüchtlingsquartier umgerüsteten Baumarkt hatten Heidenau international in die Schlagzeilen gebracht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde wenig später bei einem Besuch Heidenaus von Rechtsextremen auf unflätige Weise beschimpft.

 

Die Angeklagten standen wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen vor Gericht. Die Richter folgten mit dem Schuldspruch den Anträgen der Staatsanwaltschaft, stellten jedoch fest, dass die Baustellenteile von anderen Tatbeteiligten geworfen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.