NSU-Prozess: Kein Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwaltschaft wegen Aktenvernichtungen

Erstveröffentlicht: 
12.10.2016

Staatsanwaltschaft Karlsruhe verneint Vorsatz Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitet kein Strafverfahren gegen die Bundesanwaltschaft ein. Wegen Aktenvernichtung im NSU-Prozess hatte die Behörde im September 2016 einen entsprechenden Prüfvorgang angelegt (NSU-Prozess: Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwaltschaft).

 

Anlass war ein Presseartikel über die Vernichtung zweier asservierter Adress- und Notizbücher des NSU-Beschuldigten Jan Botho Werner aus Chemnitz im November 2014. Die Behörde von Generalbundesanwalt (GBA) Peter Frank räumte die Vernichtung ein, sprach aber von einem Versehen. Zusätzlich hatten zwei Opferanwälte des Prozesses in München Strafanzeige erstattet.

 

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nach Auskunft ihres Sprechers daraufhin die Tatvorwürfe "Rechtsbeugung" und "Strafvereitelung" geprüft und verneint einen Anfangsverdacht. Die Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, fiel bereits am 4. Oktober. Überraschen kann sie nicht. Dennoch ist der Vorgang an sich bemerkenswert, dass eine lokale Staatsanwaltschaft mögliches strafbares Verhalten der obersten Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland prüft. Er war aber wohl der sensiblen Situation erhöhter Aufmerksamkeit im Falle NSU-Skandal geschuldet.

 

Die Begründung für die ablehnende Entscheidung folgt allerdings juristischen Winkelzügen. Die Erklärung des GBA, die Asservate seien versehentlich vernichtet worden, weil der Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren von den verantwortlichen Bundesanwälten nicht erkannt worden sei, wird demnach akzeptiert. Die Vernichtung der Notizbücher Jan Werners sei "nicht vorsätzlich", sondern lediglich "fahrlässig" geschehen.

 

Der Hinweis auf das allgemeine Aktenvernichtungsmoratorium des Bundesinnenministeriums (BMI) von 2012 im Falle NSU wird als irrelevant bezeichnet. Denn erstens beziehe sich dieses Moratorium "auf Akten und nicht auf Asservate", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Asservate seien aber, wenn es nicht zu einer Anklage komme, entweder an den Eigentümer herauszugeben oder "stillschweigend zu vernichten". Und zweitens könne das BMI Handlungen von Staatsanwaltschaften sowieso "nicht bindend regeln", sprich, es sei das falsche Ministerium. Das BMI könne höchstens Weisungen an Polizeibeamte geben. Handle es sich aber um ein Strafverfahren müssten auch Polizeibeamte den Anweisungen einer Staatsanwaltschaft Folge leisten

 

Soweit das bisschen Staatsbürgerkunde aus Karlsruhe. Deshalb zur Erinnerung: Bei Jan Werner, dessen Notizbücher die Bundesanwaltschaft vernichten ließ, handelt es sich um einen Beschuldigten, gegen den wegen Unterstützung des NSU seit Jahren ein Ermittlungsverfahren von eben dieser Karlsruher Bundesbehörde betrieben wird. Er soll eine Waffe für das Trio beschafft haben. Das geht nicht nur aus brandenburgischen Verfassungsschutzakten hervor, sondern ließ auch Beate Zschäpe vor dem Oberlandesgericht in München erklären.

 

Wenige Tage vor der Asservatenvernichtung im November 2014 war Werner als Zeuge in dem Prozess geladen, wo er wegen eben des Ermittlungsverfahrens gegen ihn sein Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nahm.