Tempel gegen CDU-Forderung: Flüchtlingswohnungen nicht kündigen

Erstveröffentlicht: 
31.08.2016

Der Bundes- und Kreistagsabgeordnete der Linken, Frank Tempel, hat die Forderung der CDU als grundfalsch zurückgewiesen, nicht mehr benötigte Flüchtlingswohnungen sofort zu kündigen. Allerdings hat das Landratsamt in der Leipziger Straße bereits damit begonnen, die Mietervertrage für Asyl-Unterkünfte zu lösen.

 

Altenburg. Hat der Kreis mehr Flüchtlinge, als er laut gültiger Richtlinien unterbringen muss? Dies ist nur eine von vielen Fragen, mit denen sich der Kreistag auf seiner Sitzung am kommenden Mittwoch befassen wird. Denn ein Tagesordnungspunkt sieht den aktuellen Stand der Migranten-Betreuung im Altenburger Land vor. Eigens dazu eingeladen ist der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner, der die Asylpolitik des Landes erklären wird. Ob er jedoch Klarheit in die verworrene und mittlerweile auch widersprüchliche Debatte und die unklaren Verhältnisse im Landkreis bringen kann, ist zu bezweifeln.

 

Im Vorfeld der Tagung hat die unter Beschuss geratene Landrätin Michaele Sojka (Linke) Rückendeckung vom Bundestagsabgeordneten ihrer Partei, Frank Tempel, bekommen. Dabei geht es um den Vorwurf von SPD und CDU, dass der Landkreis mehr Asylbewerber beherbergt, als er muss und dafür selbst gesorgt hat. CDU-Kreischef Uwe Melzer hatte Sojka deswegen Falschaussagen, Halbwahrheiten, fehlende Transparenz und eigenmächtiges Handeln vorgeworfen. Tempel bezeichnete dies als herbeigeredete Fehler. Der Kreis könne aktiv gar nicht für überzählige Flüchtlinge sorgen, sondern bekomme diese als übertrage Aufgabe zugewiesen.

 

Allerdings hatte Sojka eine mögliche Begründung für das aktive Werben um die Migranten selbst geliefert, nämlich um die bereits angemieteten und eingerichteten Wohnungen wieder zu beziehen, nachdem diese von Flüchtlingen mit einem Aufenthaltsstatus verlassen wurden. „Dies macht Sinn“, verteidigte Tempel die Argumentation Sojkas. Denn der Landkreis bekomme kein Geld für vorgehaltene, aber nicht genutzte Ressourcen. Außerdem sei es angesichts der instabilen Flüchtlingsströme nach Europa gut möglich, dass die Zahl der Asylbewerber wieder ansteige. Eine nochmalige Anmietung sei dann teurer.

 

Aus diesem Grund wies Tempel auch die Forderung von CDU-Kreischef Melzer zurück, nicht mehr benötigten Wohnraum sofort zu kündigen. „Das zu tun, wäre grundfalsch“, sagte Tempel der OVZ.

 

Allerdings hat das Landratsamt genau damit bereits begonnen. So sind der Städtischen Wohnungsgesellschaft Altenburg (SWG) bereits 14 Wohnungen für Flüchtlinge in der Leipziger Straße gekündigt worden, wie deren Geschäftsführer Michael Rüger der OVZ auf Anfrage bestätigte, und zwar zum 31. Oktober. Von der Auflösung von Mietverträgen ist mit der SWG allerdings nur eine der drei großen in Altenburg ansässigen Wohnungsunternehmen betroffen. Die Altenburger Wohnungsgenossenschaft und die Wohnungsgenossenschaft Altenburg-Glashütte haben gar keine Mietverträge mit dem Landratsamt für Flüchtlingswohnungen. Weitere größere Vermieter für solche Unterkünfte an das Landratsamt sind der dem Vernehmen nach in Zypern ansässige Nachfolger der Opus One Vermögensverwaltung und die HOAG GmbH mit Sitz Berlin.

 

Von Jens Rosenkranz