Online-Kommentar: Volksverhetzung kostet Wurzener fast 2000 Euro

Erstveröffentlicht: 
02.08.2016

Der Strafrichter des Amtsgerichts Grimma hat am Montag einen 43-jährigen Wurzener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte in einem Online-Kommentar Asylbewerber als „Viehzeug“ beziehungsweise „Viecher“ bezeichnet hatte, die „schön kostenlos Taxi fahren können“ und „unsere Frauen vergewaltigen“.

 

Grimma. Der Strafrichter des Amtsgerichts Grimma hat am Montag einen 43-jährigen Wurzener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem Online-Kommentar am 29. Januar Asylbewerber als „Viehzeug“ beziehungsweise „Viecher“ bezeichnet hatte, die „schön kostenlos Taxi fahren können“ und „unsere Frauen vergewaltigen“. Mit dem Urteil von 150 Tagessätzen zu je 13 Euro ist das Gericht nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die 165 Tagessätze beantragte, hat das Amtsgericht mitgeteilt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, da er meinte, die Äußerungen fielen nicht unter den Volksverhetzungsparagrafen, sondern seien – wenn auch inakzeptabel – noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

 

Der Angeklagte selbst räumte zwar ein, dass der Kommentar von ihm stammt, meinte aber, er habe nur die Asylbewerber gemeint, die Straftaten begehen. Weder der Argumentation der Verteidigung noch den Einlassungen des Angeklagten vermochte das Gericht zu folgen. Es wies vielmehr darauf hin, dass es bei diesen Bezeichnung nicht um eine sachliche Diskussion gegangen sei, sondern eine reine Schmähung vorliege.

 

Bei der Bemessung der Anzahl der Tagessätze berücksichtigte das Gericht einerseits das Geständnis des Angeklagten, andererseits aber auch die elf Voreintragungen im Bundeszentralregister, die Tatsache, dass keine Reue bei dem Wurzener zu sehen war und dass es sich um eine „schwerwiegende Äußerung“ handelt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes beruht darauf, dass der 43-Jährige Arbeitslosengeld II bezieht. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.