Haftanstalt suspendiert Lehrerin

Raus aus dem Knast!

Vor wenigen Tagen suspendierte die JVA Freiburg eine Lehrerin der Abitur-Klasse der Haftanstalt. Frau R. darf nicht mehr in der Anstalt unterrichten.

Die Abitur-Klasse

Bis vor wenigen Jahren wurde das Bildungszentrum der JVA Freiburg eng vom Katholischen Bildungswerk unterstützt, doch nach über 30 Jahren löste das Land die Kooperationsvereinbarung auf, so dass auch strukturelle Veränderungen erfolgten. Wurde früher via Telekolleg der Erwerb von Fachhochschulreife und später via Berufskolleg, der das Abitur ermöglicht, stellte man nun auf die sogenannte Schulfremdenprüfung für die allgemeine Hochschulreife um.

Hierfür wurden Lehrkräfte von Regelgymnasien an das erwähnte hiesige Bildungszentrum stundenweise abgeordnet; d.h. sie unterrichten weiter an ihren Regelschulen und ergänzend dann noch hier die Abitur-Klasse.
So lernten die Schüler im September 2015 Frau R. kennen, sie hatte zuvor noch nicht im Strafvollzug gearbeitet und begegnete den Schülern (darunter auch ich) auf Augenhöhe, forderte verantwortliches Handeln ebenso, wie die Bereitschaft, sich auf noch Unbekanntes einzulassen.

Sie unterrichtete in den Fächern Deutsch und Ethik, zwei Fächer, die von Kommunikation und Austausch geradezu leben. Hier hilft es wenig, bloße Formeln auswendig zu lernen, bestimmtes Fachvokabular. Wenn man, wie die Klasse, über mehrere Monate intensiv Max Frischs „Homo Faber“ liest und interpretiert, kennt man am Ende die Hauptfigur und sich selbst besser, als den Nachbarn am Schultisch. Ihr halbes Deputat erfüllte sie also in der JVA, die andere Hälfte als Beratungslehrerin und Beraterin an regulären Gymnasien.

Konflikte in der Klasse

In jeder Gemeinschaft gibt es Konflikte, erst recht in einer Haftanstalt, wo Menschen sitzen, die mit ihrer ganz speziellen Biografie letztendlich dort gelandet sind, hinter Gittern. Ob regelmäßiges „zu-spät-zum-Unterricht-kommen“, oder „nicht-gemachte-Hausaufgaben“, wie auch einen ernsteren Konflikt zwischen zwei Schülern. Stets war Frau R. ansprechbar, vermittelte, forderte Eigenverantwortung und verträgliche Konfliktlösungen ein. Immer wieder stieß sie auch an die Grenzen des Sicherheitsapparates, wenn sie Ideen einbringen wollte, deren Umsetzung am Regime der Anstalt scheiterten.
Gefängnisse sind Orte, an denen schon ein USB-Stick unmittelbar Probleme mit dem Sicherheitsapparat nach sich ziehen.

Juni 2016 – Frau R. erscheint nicht zum Unterricht

Eigentlich verabschiedete sich Frau R. nur für einen mehrwöchigen Urlaub nach Down Under, deckte uns noch ordentlich mit Hausaufgaben für ihre Urlaubszeit ein. Sie wollte uns während der sich anschließenden regulären Schulsommerferien weiter unterrichten, wenn die übrigen Lehrkräfte abwesend sein würden. Als sie dann nicht zum eigentlich vorgesehenen Unterricht nach ihrem Urlaub erschien, wurde die Klasse von der JVA-Schulleiterin Frau M. vertröstet. Erst am 6. Juli 2016 teilte Frau M. mit, dass ihre Kollegin nicht mehr zum Unterricht erscheinen werde. Die Anstalt sei händeringend bemüht, bis nach den Schulsommerferien Lehrkräfte für Deutsch und Ethik zu organisieren. Über die Hintergründe wolle und könne sie uns jedoch nichts sagen.
Zwischenzeitlich teilte Frau R. jedoch selbst in einem Schreiben mit, sie sei suspendiert worden, weil man sie für „nicht systemkompatibel“ erachtet habe. Sie sei „sehr gerne“ in die Anstalt gekommen, habe dort „interessante und liebenswerte“ Menschen kennen gelernt, ohne dabei deren „erhebliche Straftaten“ ausblenden zu wollen.

Für sie bedeute Bildung „mehr als Wissen“, es gehe auch immer darum, „Mut zu einer gewissen Nähe“ zu haben, dabei jedoch auch „Rolle und Profession“ als Lehrkraft nicht zu vergessen.

Einschätzung der Situation

Für die Klasse, letztlich aber auch das LehrerInnenkollegium und die Anstalt ist der – man kann es nicht anders sagen – Rauswurf von Frau R. ein Verlust, denn der Strafvollzug braucht frische, unverbrauchte, optimistische, lebendige, lebensbejahende externe Kräfte, die in die Anstalt kommen, ob nun um dort zu unterrichten, Gefangene zu besuchen, zu betreuen oder zu begleiten.
Nicht, dass es die erste Lehrerin gewesen wäre, mit der man derart umsprang; schon in den 90’er Jahren wurde ähnlich mit einer engagierten Lehrerin verfahren. Es scheint so, als würden Menschen, die ein Maß an Einsatzfreude zeigen, welches über das von der Leitung vorgegebene Maß hinaus geht, auf (massive) Abwehr durch den Justizapparat stoßen. Nun kommt für Freiburg noch hinzu, dass dort ein Anstaltsleiterwechsel erfolgte; Herr Völkel war früher in Hamburg Anstaltsleiter und möglicherweise möchte oder muss er sich hier als Behördenleiter ein „standing“ verschaffen, oder er möchte auch nicht mit einer Entscheidung gegen „seinen“ Apparat die eigene Zukunft in der JVA gleich zu Beginn belasten.
Ehrenamtliche GruppenbetreuerInnen berichten seit einiger Zeit, dass sie entgegen früherer Praxis keine Lebensmittel mehr einbringen können. Während sie also früher regelmäßig Gebäck, selbst Pizzen mitgebracht hätten, falle dies heute alles flach.
Insofern ist der harte und menschlich bedrückende Umgang mit Frau R. symptomatisch für die Sicherheitsfixierung, nicht nur dieser Anstalt, sondern der auch außerhalb der Gefängnismauern zu beobachtende Umgang mit „Risiken“. Frau R. wurde als ein derartiges „Risiko“ eingeschätzt, dass selbst ein persönlicher Abschied nicht ermöglicht wurde.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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