Prozess gegen Pegida-Chef Bachmann - Urteil heute noch möglich

Erstveröffentlicht: 
03.05.2016

Im Prozess wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann sind ein Journalist, eine Polizistin und ein LKA-Mitarbeiter als Zeugen vernommen worden. Die Verteidigung stellte zudem am Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht weitere Beweisanträge.

 

Dresden. Im Prozess wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann sind am Dienstag ein Journalist, eine Polizistin und ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes als Zeugen vernommen worden. Die Verteidigung stellte zudem am Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht weitere Beweisanträge wegen des fraglichen Chats zwischen Bachmann und einer Frau bei Facebook.

 

Die Aussage der 38-Jährigen am ersten Verhandlungstag, der Chat sei öffentlich gewesen, bezeichnete seine Anwältin als „schlichtweg falsch“. Sie will nun den für Technik zuständigen Facebook-Mitarbeiter dazu befragen. Zudem forderte sie ein Gutachten zu den Ausdrucken und Screenshots, die ein Journalist der Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Am Nachmittag wollte der Richter entscheiden, ob noch ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt wird, um eine Aussage von Facebook zu bekommen. Lehnt Richter Hlavka das ab, könnten noch am Nachmittag Plädoyers und das Urteil folgen.

 

Laut Anklage hat Bachmann in Facebook-Kommentaren im September 2014 Flüchtlinge herabgewürdigt und zum Hass gegen sie angestachelt. Es geht um Beschimpfungen wie „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“. Der 43-Jährige bestreitet inzwischen, dass die Kommentare von ihm stammen.

 

Wie schon zum Prozessauftakt vor zwei Wochen wurde er von Anhängern mit Fahnen und Plakaten vor dem Gerichtsgebäude begrüßt. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal reckten Zuschauer aufmunternd die Daumen in die Höhe. Der Kopf des islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses hatte erneut sichtbar eine Zahnbürste in der Jackentasche und seine Frau neben sich auf der Anklagebank. Die Scherzartikel-Brillen ließ er hingegen zuhause.

 

Die Polizistin bestätigte vor Gericht die Aussage der 38-Jährigen über den öffentlichen Chat. Die Zeugin hatte angegeben, Bachmann habe in Kommentaren die der Anklage zugrundeliegenden Schimpfworte für Flüchtlinge benutzt. Nachdem das durch die Medien ging, hatten sie und ihre Mutter die Ausdrucke des Gesprächsverlaufs der Staatsanwaltschaft über den Journalisten zur Verfügung gestellt. Er habe prüfen lassen wollen, ob das rechtmäßig sei, erklärte der Reporter als Zeuge. Am Nachmittag wurde zudem ein IT-Spezialist des LKA befragt, unter anderem zur Frage, wie genau ein Ausdruck einer Facebook-Seite aussehen würde.

 

Bachmanns Anwältin betonte indes, dass ihr Mandant im geschlossenen Account gechattet habe. Sie wirft der Staatsanwaltschaft vor, bei Facebook keinen Nachweis für die Urheberschaft der umstrittenen Posts eingeholt zu haben. Zudem fordert sie ein Rechtsgutachten zum Vorwurf der Volksverhetzung. Sie sieht Bachmann durch Medien und Politik vorverurteilt. Über die Beweisanträge unter anderem auf Einstellung des Verfahrens ist bisher nicht entschieden. Am Nachmittag soll noch ein Beamter des Landeskriminalamtes zu technischen Fragen gehört werden.

 

Im Falle einer Verurteilung drohen dem bereits wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestraften Bachmann eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Unklar ist, ob die Beweisaufnahme am Dienstag abgeschlossen werden kann und es zu Plädoyers und Urteil kommt. Ein möglicher dritter Verhandlungstag ist vom Gericht auf den 10. Mai terminiert.