Schluss aus Prozess: Spitzel in Göttingens linker Szene

Erstveröffentlicht: 
09.02.2016

Es gibt Spitzel, V-Leute oder Zuträger des Verfassungsschutzes, in der linken Szene in Göttingen. Diesen Schluss lassen Formulierungen zu, die gerade in einem sogenannten In-Camera-Verfahren ein Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig in einem Beschluss gewählt hat.

 

Göttingen. Dieser verweigert einem Göttinger Akteneinsicht beim Verfassungsschutz, weil der Geheimdienst seine Quellen schützen will.

Bekannt ist, dass der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam in mehreren Verfahren - darunter auch in eigener Sache - beim Verfassungsschutz um Auskunft kämpft, was über ihn beziehungsweise seine Mandanten dort gespeichert ist. Im Verfahren eines 33 Jahre alten Göttingers, der hier auch einige Demonstrationen angemeldet hatte, verweigert der Niedersächsische Verfassungsschutz bisher die Akteneinsicht aus Gründen des Quellenschutzes.

Auch das Göttinger Verwaltungsgericht darf die Aufzeichnungen nicht einsehen. Dagegen ging Adam für den Mandanten in die Beschwerde. In Leipzig hat nun der Fachsenat in einer verdrehten Formulierung von einem "allein in Anspruch genommenen Geheimhaltungsgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und sonstiger Belange Dritter" gesprochen, mit der die "Vorlageverweigerung" und Schwärzungen gerechtfertigt wurden. "Also aller Voraussicht nach V-Leute in der linken Szene", schließt der Anwalt aus dieser Wortwahl. Damit bleiben die wichtigesten Dokumente weiterhin selbst für den Bespitzelten geheim.

Gleichwohl hatte die Beschwerde in großen Teilen Erfolg. Mehr als 100 bisher zurückgehaltene Seiten der Verfassungsschutz-Akte des Klägers müssen auf Anordnung der Leipziger Richter dem Verwaltungsgericht und damit dem Kläger überlassen werden. Übrig bleiben aber noch immer etliche gesperrte Seiten - mutmaßlich die, aus denen sich Rückschlüsse auf die Identität der Spitzel ergeben.