Nach einem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht bei Freiburg muss ein Polizist ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte den 33-Jährigen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.
Es bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichtes vom Juli. Der Beamte hatte dagegen Berufung eingelegt und beantragt, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Landgericht verneinte dies jedoch. Eine Bewährung könne nicht begründet und den Bürgern auch nicht vermittelt werden.
Der Polizist eines Spezialeinsatzkommandos hatte die Tat in dem Prozess vor dem Amtsgericht und nun auch vor dem Landgericht gestanden. Demnach war er nach einem betrieblichen Sommerfest im Juli 2014 betrunken Auto gefahren. Auf der Autobahn bei Freiburg hatte er mit seinem Fahrzeug einen Motorradfahrer angefahren und war geflüchtet. Der 55-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Später hatte sich der Polizeibeamte gestellt.
Das Amtsgericht verurteilte den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Aufgrund der Haftstrafe droht ihm nach Beamtenrecht der Verlust des Beamtenstatus. Damit verliert er nach eigener Aussage seinen Traumjob. Bereits nach der Tat war er vom Dienst suspendiert worden (Az.: 10 Ns 500 Js 22980/15 - AK 37/15).
Gegen zwei Polizisten, die ihrem Kollegen auf der Flucht geholfen haben, wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ermittelt.