Verfahren gegen Lazar eingestellt

Erstveröffentlicht: 
16.01.2016
Gegen Juliane Nagel wird aber weiter ermittelt

VON ROBERT NÖSSLER

 

Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ihre Ermittlungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar wegen Aufforderung zu Straftaten beim NoLegida-Protest wegen geringer Schuld eingestellt. Lazar hatte am 19. Januar 2015 an einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ mitgewirkt, bei der eine „Leipziger Erklärung“ gegen Legida vorgestellt wurde. Man wolle dem Anti-Islam-Bündnis nicht den Innenstadtring geben, hatte Lazar gesagt. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine indirekte Aufforderung zu Sitzblockaden, ermittelte wegen des Aufrufs zu Straftaten. Auch der zivile Ungehorsam sei für die Verhinderung anderer Versammlungen „kein Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches“, sagte ein Sprecher. Dies gelte auch, wenn die Sitzblockade friedlich bleibe.

 

Auf Anfrage begründete die Behörde die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld damit, dass sich Lazar auf dem Podium und danach „nicht so klar wie andere Podiumsteilnehmer“ geäußert habe. Es sei berücksichtigt worden, dass die Grünen-Politikerin bisher „nicht einschlägig wegen versammlungsrechtlichen Straftaten in Erscheinung getreten“ sei.

 

Lazar kritisierte, dass weiterhin grundsätzlich von einem strafbaren Verhalten ausgegangen werde: „Mein Eindruck ist, dass dies den kläglichen Versuch darstellt, die unsinnigen Ermittlungen gegen mich sowie die überlange Bearbeitungszeit nachträglich zu rechtfertigen und sich so weitere Peinlichkeiten zu ersparen.“

 

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen ermittelt, gegen drei waren die Verfahren bereits eingestellt worden. Ein letztes Verfahren gegen die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel läuft noch. Konkretere Angaben hierzu wurden unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht.

 

Nach Informationen von LVZ.de hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung der Immunität Nagels gestellt. Entscheiden muss darüber der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags.