Drei Angreifer, 17 Messerstiche: Ein Student aus dem Schweriner Kreisvorstand der Linken hat einen Angriff auf sich erfunden. Die Polizei ermittelt gegen den Politiker.
Die Geschichte wies von Anfang an Ungereimtheiten auf: Am vergangenen Dienstag verbreitete die Schweriner Linke eine Pressemitteilung, in der sie eine Messerattacke auf den 18-jährigen Julian Kinzel verurteilte. Drei Täter – offensichtlich rechtsradikal – hätten das Kreisvorstandsmitglied der Schweriner Linken am Montagabend vor dem Bahnhof in Wismar niedergeschlagen und auf ihn eingestochen – 17 Mal mit einem Messer. Dabei soll er auch als "schwule Kommunistensau" beschimpft worden sein.
Das Problem: Die zuständige Polizeibehörde in Rostock hatte bereits zu diesem Zeitpunkt Zweifel an Kinzels Aussage. Denn seine Anzeige ging erst am Dienstagabend – einen Tag nach dem mutmaßlichen Messerangriff – über ein Onlineformular bei der Polizei ein. Darin sei lediglich von "Verletzungen am rechten Unterarm" die Rede gewesen, sagte eine Polizeisprecherin ZEIT ONLINE. Auch sei am Montag weder die Polizei noch die Rettungsleitstelle über einen Vorfall vor dem Bahnhof informiert gewesen.
Kinzel wurde bereits am Dienstag wieder aus dem Krankenhaus entlassen, sowohl für Polizei als auch für seine Parteikollegen war er danach nur schwer erreichbar. Peter Brill, Kreisvorstand der Linken, sagte ZEIT ONLINE, er habe Kinzel im Krankenhaus besucht. Dort habe ihm der 18-Jährige den Tathergang geschildert und versichert, 17 Stiche abbekommen zu haben.
Mittlerweile hat die Polizei den Studenten gerichtsmedizinisch untersuchen lassen. Sie kommt nach den bisherigen Ermittlungen zu dem Schluss, dass Kinzel den Überfall erfunden hat. Demnach seien die "Art der Verletzungen nicht mit dem behaupteten Verlauf des Überfalles in Übereinstimmung zu bringen", heißt es in einer Mitteilung der Polizei Rostock. Es sei dagegen "hinreichend wahrscheinlich", dass Kinzel sich die Wunden selbst beigefügt hat.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Kinzel wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.