Einigung: Alte Villa in Herdern darf trotz Denkmalschutz abgerissen werden

Erstveröffentlicht: 
17.12.2015

Sie steht unter Denkmalschutz – und darf doch abgerissen werden: Der Abrissbagger kann der Villa in Freiburg-Herdern an die Mauer rücken. Stadt und Eigentümer haben sich geeinigt.

 

Die Villa in der Wintererstraße 28 im Stadtteil Herdern darf abgerissen werden – obwohl sie unter Denkmalschutz steht. Darauf haben sich der private Eigentümer und die Stadt Freiburg vor dem Verwaltungsgericht geeinigt und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Denn: Die Sanierung der Villa kostet sehr viel Geld, weil sie massiv mit Schadstoffen belastet ist. Ein Erhalt sei dem Besitzer deshalb nicht zuzumuten, so die Einschätzung des Gerichts.

Wann darf ein denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen werden?


Ein Urteil fällten die Richter gleichwohl nicht. Sie schlugen stattdessen einen Vergleich vor. Damit habe die Stadt Freiburg, so erklärte Rüdiger Engel vom städtischen Baurechtsamt nach der Verhandlung gegenüber der BZ, aber keinesfalls die Villa zu leichtfertig aufgegeben. Dies sagte Engel auch vor dem Hintergrund, dass derzeit auch andere Baudenkmäler in Freiburg zur Disposition stehen, wie etwa der Komplex des "Ratsstüble" in der Innenstadt. Vielmehr, so Engel, habe sich bei der aus den 1920er Jahren stammenden Villa immer mehr herauskristallisiert, dass der Erhalt tatsächlich sehr teuer wäre. Selbst wenn das Rathaus alle juristischen Schritte ausgeschöpft hätte, wäre am Ende wohl keine andere Entscheidung herausgekommen, sagte Engel.

In der Gerichtsverhandlung gab es viele Zahlenspiele. Denn das Gesetz sieht vor, dass ein denkmalgeschütztes Gebäude nur dann abgerissen werden darf, wenn eine Sanierung deutlich teurer ist als ein Neubau. "Das Ziel ist mindestens eine schwarze Null", erklärte Richter Andreas Dickhaut. Doch wie viel würde es kosten, die Villa zu erhalten? 2,6 Millionen Euro hatten der Eigentümer und sein Anwalt Rolf Dohle berechnet. 1,6 Millionen Euro kam indes bei der Rechnung der Stadt Freiburg heraus. Sie hatte etliche Posten niedriger kalkuliert. Nach dieser Berechnung wäre am Ende ein positiver Saldo herausgekommen – und die Villa hätte erhalten werden müssen.

Den Ausschlag gaben am Ende die möglichen Mieteinnahmen


Die Richter schätzten vieles jedoch eher so ein wie der Eigentümer. Den Ausschlag gaben am Ende die potenziellen Mieteinnahmen, die mit der Villa zu erzielen wären. Diese hatte das Rathaus auf 44.000 Euro jährlich beziffert, was bei 332 Quadratmeter Wohnfläche einem Quadratmeterpreis von rund elf Euro entspricht. Die Richter beriefen sich jedoch auf den Mietspiegel – und kamen nur auf 9,50 Euro pro Quadratmeter. Denn, so argumentierten sie, bei solch großen Wohneinheiten könne der übliche Preis nicht einfach nach oben extrapoliert werden.

Der Mietspiegel selbst macht keine Angaben für Wohnungen mit mehr als 150 Quadratmetern. Damit reduzierten sich die potenziellen Mieteinnahmen jedoch auf rund 37.800 Euro – und die Gesamtbilanz landete im Minus.

Wie geht es weiter?


Die Villa darf jetzt also abgerissen werden. Was alternativ auf dem Grundstück entstehen wird, ist noch unklar. Der Eigentümer hatte immer behauptet, er wolle wieder nur ein Einfamilienhaus bauen. Der Bürgerverein Herdern und die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild, die sich für den Erhalt der Villa eingesetzt hatten, befürchten jedoch eine ähnliche Entwicklung wie in der unmittelbaren Nachbarschaft, wo eine alte Villa durch ein Terrassenhaus ersetzt wurde.