Osnabrück. Wegen eines vagen Verdachts hat die Polizei Osnabrück Telefondaten von 14000 Personen ausgewertet und neun Wohnungen durchsucht. Die Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden.
Normalerweise bekommt man die Dienste von Joë Thérond nicht kostenlos. Doch in diesem Fall macht der 43-jährige Strafverteidiger eine Ausnahme. „Ich habe über ein paar Bekannte davon erfahren und angeboten, einen der Beteiligten pro bono zu vertreten. Weil mich die Sache einfach aufregt.“ Der Fall, der Thérond derart wütend macht, nahm seinen Anfang am 8. August 2014.
Am frühen Freitagmorgen gegen 2.15 Uhr wurden in der Nähe der „Kleinen Freiheit“ an der Hamburger Straße ein heute 23-Jähriger und ein heute 21-Jähriger mit Pfefferspray besprüht. Im richterlichen Durchsuchungsbeschluss steht, die Geschädigten hätten im Gesicht und am Oberkörper erhebliche Hautreizungen erlitten, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Eines der Opfer ist bekannter Rechtsextremist
Beide konnten das Krankenhaus allerdings schnell wieder verlassen – ohne bleibende Schäden und offenbar auch ohne Interesse an einer Strafverfolgung. „Die beiden waren überhaupt nicht aussagebereit“, sagt Thérond. Nicht dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, nicht kooperativ – aber der Ältere der beiden Geschädigten ist ein bekannter Rechtsextremist aus dem östlichen Landkreis. Aus einem Beschluss des Amtsgerichts geht hervor, dass die Osnabrücker Polizei fünf Tage später eine Funkzellenauswertung beantragte.
Handydaten von 14000 Menschen ausgewertet
Konkret heißt das: Sämtliche Telekommunikationsdaten, die in der Tatnacht zwischen 1 Uhr und 2.30 Uhr in einem Radius von 500 Metern um den Tatort erfasst wurden, bekam die Polizei mitgeteilt. Die zuständigen Beamten erhielten so die Daten von rund 14000 Handys. Jeder Anschluss, der sich in der vorgegebenen Zeit in das Netz eingeloggt hatte, jeder Autofahrer, jeder Zugpassagier, jeder Spaziergänger mit eingeschaltetem Mobiltelefon wurde erfasst. Dass ihre Daten im Zuge einer polizeilichen Ermittlung aufgenommen wurden, werden die 14000 Personen nie erfahren. Sie seien, so die Staatsanwaltschaft Osnabrück, von den Ermittlungen ja nicht betroffen gewesen. „Und es ist anzunehmen, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung haben.“
Verdächtige gehören zur linken Szene
Beim Filtern der Daten blieben schließlich sieben Handys übrig. Sie gehören jungen Männern aus Osnabrück, die meisten von ihnen Studenten, alle bekennende Linke und regelmäßige Besucher des linken Zentrums „SubstAnZ“ an der Frankenstraße, das in der Funkzelle liegt. Einige von ihnen wohnen auch in dem ausgewerteten Radius von 500 Metern rund um den Tatort.
Doch was hat die sieben jungen Männer so verdächtig gemacht, dass einige Wochen später ihre Wohnungen durchsucht wurden? „Sie gehören zur linken Szene und haben vor und nach der Tat miteinander telefoniert“, sagt Thilo Schäck. „Das hat offenbar schon gereicht.“ Schäck ist ebenfalls Strafverteidiger aus Osnabrück, und wie sein Kollege Joë Thérond vertritt er einen der Betroffenen in dieser Sache.
„Sitzen. Und blockieren.“
Laut Ermittlungsakten handelt es sich bei den jungen Männern um „Personen, die aufgrund zurückliegender polizeilich registrierter Vorfälle dem gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum zugeordnet sind.“ Wie kommt die Polizei zu dieser Erkenntnis? „Gute Frage“, sagt Sven Baumann (Name geändert), ein 22-jähriger Student aus Osnabrück. Es gebe da eine Kartei linksmotivierter Straftäter, in der er wahrscheinlich vertreten sei, weil er mal in Münster an einer Demo gegen den Aufmarsch von Neo-Nazis teilgenommen habe. Für die anderen gelte wohl Ähnliches. „Und was machen Sie bei solchen Gegendemos?“ „Sitzen. Und blockieren.“ „Keine Steine schmeißen, keine Gewalt gegen Polizei oder Rechte?“ „Nein.“
Staatsanwaltschaft: Tat „von erheblicher Bedeutung“
Laut Anwalt Thilo Schäck, der auch die ganze Gruppe der Betroffenen berät, ist niemand von ihnen vorbestraft. Was hat die Behörden dann veranlasst, diese Männer als gewaltbereit einzustufen? Auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück antwortet deren Sprecher Alexander Retemeyer: „Zu polizeitaktischen Fragen können wir aus Sicherheitsgründen keine Antwort geben.“ Dass es eine derart umfangreiche Funkzellenauswertung gegeben hat, begründet Retemeyer damit, dass es sich bei dem Reizgas-Angriff aus rechtlicher Sicht um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handle. Joë Thérond und Thilo Schäck halten diese Auslegung für mehr als zweifelhaft.
Drei Monate ohne Handy und Computer
Was beide mit noch deutlicheren Worten als rechtlich unzulässig bezeichnen, ist die Durchsuchung der Wohnung aller Beschuldigten am 10. Oktober 2014. „Morgens um halb sieben klingelte plötzlich die Polizei“, sagt Jan Peters (Name geändert). „Die Mutter meiner Freundin hat bei uns übernachtet, die wusste natürlich überhaupt nicht, was los ist.“ Die Schwiegermutter in spe habe sich später wieder eingekriegt, sagt der 25-Jährige. Er hingegen stand plötzlich ohne Handy, ohne Computer und ohne Speichersticks da. Und das für die nächsten knapp drei Monate. Die Polizisten hatten bei ihm und allen anderen Beschuldigten sämtliche elektronischen Geräte einkassiert.
„Ich hatte Tutorien für die Uni vorbereitet, das musste ich alles noch mal machen.“ Warum aber kassiert die Polizei wegen des Vorwurfs einer Pfefferspray-Attacke für mehrere Monate die Datenträger aller Beschuldigten ein? „Der Angriff war offenbar ein bequemer Vorwand, um Daten von Mitgliedern der hiesigen linken Szene zu sammeln“, sagt Anwalt Thilo Schäck.
Alle Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft bestreitet das. „Nein, das wäre auch kein probates Mittel“, sagt Alexander Retemeyer. Dass die jungen Männer monatelang warten mussten, bis sie ihre Geräte wiederbekamen, erklärt Retemeyer mit der hohen Anzahl der Polizei zu leistenden Datenauswertungen. Zusätzlich zu den Wohnungen wurden auch noch die Elternhäuser zweier Beschuldigter durchsucht. „Die haben sogar irgendwelche Tchibo-Mützen von meiner Frau mitgenommen“, sagt ein Vater im Gespräch mit unserer Redaktion. Mittlerweile ist das Verfahren gegen alle Beschuldigten eingestellt worden. Am 16. Oktober 2015 erging die Verfügung der Staatsanwaltschaft – mit dieser Begründung:
LKA hat nicht pünktlich geliefert
„Beim LKA in Hannover sollte noch eine Vergleichsuntersuchung erfolgen“, heißt es zunächst. Gemeint ist ein Vergleich zwischen Pfefferspray, das bei einem der Beschuldigten gefunden worden war, und dem Pfefferspray, das bei der Tat benutzt worden war. „Trotz mehrfacher Nachfragen beim LKA liegt noch kein Ergebnis vor. Ein längeres Zuwarten auf den Eingang des Gutachtens erscheint in Anbetracht der inzwischen verstrichenen Zeit und unter Berücksichtigung des Beweiswerts nicht vertretbar.“ So also geht nach über einem Jahr ein Verfahren zu Ende, in dem die Telefondaten von 14000 Personen aufgenommen und neun Wohnungen durchsucht worden sind.
„Wenn man die ganze Ermittlungsakte liest, krümmen sich einem die Fußnägel“, sagt Anwalt Thérond. Er und sein Kollege Schäck legen für ihre Mandanten Beschwerde ein – gegen die Funkzellenauswertung, gegen die Hausdurchsuchung, gegen die monatelange Einbehaltung der elektronischen Geräte. „Manche Sachen gehen nicht“, sagt Joë Thérond. „Und diese Sache geht nun wirklich überhaupt nicht.“