Überfall auf private Kirmes-Gesellschaft: Prozess beginnt mit Anträgen gegen Richter

Erstveröffentlicht: 
03.12.2015

Zehn Verletzte bei Feier in Thüringen / Mutmaßliche Täter stammen aus rechtsextremer Szene

 

ERfurt. Der Prozess um den Überfall von mutmaßlichen Rechtsextremen auf eine private Feier in Ballstädt (Landkreis Gotha) ist mit Befangenheitsanträgen gegen die Richter gestartet. Einige Verteidiger der15 Beschuldigten sprachen sich gestern am Landgericht Erfurt gegen die Richter aus. Diese hätten „eine innere Haltung“ gegenüber den Angeklagten, die eine unparteiische Verhandlungsführung gefährde, hieß es zur Begründung. Das Gericht muss nun zunächst über die Anträge entscheiden.

 

Angeklagt sind 14 Männer und eine Frau zwischen 20 und 40 Jahren. Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft ihnen vor, im Februar 2014 eine private Kirmes-Gesellschaft in Ballstädt im Landkreis Gotha überfallen zu haben. Laut Anklage sollen in einigen Fällen mehrere Täter auf ein einzelnes Opfer eingeprügelt haben. Laut Anklage waren bei dem Übergriff zehn Menschen verletzt worden. Ein weiterer mutmaßlicher Täter sei nach wie vor nicht identifiziert worden, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft.

 

Anlass für den Überfall soll nach bisherigen Erkenntnissen gewesen sein, dass zuvor ein Stein gegen ein von den Angreifern bewohntes Haus geworfen und dabei eine Scheibe beschädigt wurde. Den Steinewerfer vermuteten die Angreifer wohl unter den Partygästen der Feier im Dorfgemeinschaftshaus. Die mutmaßlichen Täter sollen aus der rechten Szene stammen. Einige der Männer trugen beim Prozessauftakt T-Shirts mit Slogans wie „Too white for you“ (deutsch: „Zu weiß für dich“). Zudem waren einige von ihnen mit zahlreichen Tattoos bedeckt, die szenetypische Symbole zeigen.

 

Von Vertretern der Nebenkläger hieß es, dass mit Befangenheitsanträgen gerechnet worden sei. Umso erfreulicher sei es, dass die Anklageschrift bereits verlesen wurde. Am ersten Prozesstag kam es immer wieder zu verbalen Scharmützeln zwischen dem Vorsitzenden Richter und einzelnen Anwälten der Angeklagten.