Oberverwaltungsgericht Bautzen - Verbot der "Nationalen Sozialisten Döbeln" bestätigt

Erstveröffentlicht: 
12.11.2015

Die rechtsextremistische Vereinigung "Nationale Sozialisten Döbeln" bleibt verboten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen wies eine Klage von Mitgliedern der Gruppe am am Donnerstag ab. Zu den Gründen wurden noch keine Details bekannt. Sie werden erst in der schriftlichen Urteilsbegründung ausgeführt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

 

Kläger sehen keine Vereinsstrukturen


Sachsens Innenminister Markus Ulbig hatte die rechtsextreme Vereinigung am 13. Februar 2013 verboten. Ulbig begründete sein Vorgehen damals mit den Argumenten, die Vereinigung verstoße gegen die Verfassung und sei mit dem Nationalsozialismus "wesensverwandt".  Außerdem bekenne sie sich zur nationalsozialistischen Bewegung sowie der NSDAP und ihren führenden Funktionären.

Die Kläger wiederum haben vor Gericht ausgesagt, es handele sich nicht um eine Vereinigung, sondern um einen "familiär und freundschaftlich geprägten Kreis national gesinnter Personen". Aktivitäten hätten lediglich unter dem Dach der Jugendorganisation der NPD stattgefunden. Eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung gehe von ihnen nicht aus.

 

Ulbig spricht von einem guten Tag für den Rechsstaat


Die Polizei hatte im Frühjahr 2013 mehrere Razzien in Döbeln durchgeführt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter Waffen sowie Bilder, T-Shirts und Fahnen mit NS-Symbolik. Innenminister Ulbig begrüßte das Urteil. "Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt unseren Kurs gegen rechtsextremistische Gruppierungen. […] Deshalb ist heute ein guter Tag für den Rechtsstaat."

 

Diese Vereine wurden seit 2001 verboten:

  • 2001: "Skinheads Sächsische Schweiz"
  • 2007: "Sturm 34"
  • 2013: "Nationale Sozialisten Döbeln"
  • 2014: "Nationale Sozialisten Chemnitz"