Der globale Polizeistaat. Terrorangst, Sicherheitswahn und das Ende unserer Freiheiten

Cover: Der globale Polizeistaat

Kenne deinen Feind – ist auf Seiten des Staat bei der angeblichen Bekämpfung des Terrorismus ein beliebter Grund für immer mehr Überwachung, sollte aber auch in der linken Szene selbstverständlich sein = ein triftiger Grund das Buch zu lesen.

 

Timo Lüth, Student am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hamburg, hat über das Buch die folgende Rezension geschrieben

Der Autor dieser gut recherchierten Publikation warnt davor, dass der Staat zunehmend das Maß in der Sicherheitspolitik verliert. Er fürchtet, dass die Politik aus Angst vor dem Terrorismus die Grundlagen des Verfassungsstaats gefährdet und am Modell eines globalen Polizeistaats arbeitet. Bereits einleitend formuliert Darnstädt: „Freiheit wird überwiegend zum staatlich gewährten Gut oder zum Reflex staatlich organisierter Sicherheit“ (7). Doch dieses Freiheitsverständnis liege konträr zur Idee des demokratischen Rechtsstaats, der Freiheitsrechte als bürgerliche Schutzrechte gegenüber Eingriffen des Staates statuiere. Detailliert schildert der Verfasser, wie das Gedankengut Carl Schmitts wieder Eingang in die rechtstheoretische Debatte findet. So beruft sich der deutsche Innenminister auf Otto Depenheuer, einen Staatsrechtler, der sich bemüht, „ein übergesetzliches Staatsrecht des Ausnahmezustands“ (33) salonfähig zu machen. Damit steht Depenheuer in der rechtstheoretischen Debatte nicht allein, sodass der Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte bereits gewarnt hat: „Die Angst phantasiert den Ausnahmezustand herbei“ (34). Die rechtliche Problematik, aus der dieses Denken erwächst, stellt Darnstädt klar dar. Der moderne Feind verwirre das staatliche Denken in drei Dimensionen: Er sei weder nach strafrechtlichen noch nach polizeirechtlichen Kriterien zu fassen, er sei zugleich Kriegsgegner und Rechtsbrecher und er trete zugleich als Unterworfener und als Konkurrent des staatlichen Gewaltmonopols auf. Daher entwickele man fatalerweise „Strategien der Vorfeldkriminalisierung“ (75). Das Tatstrafrecht wandele sich unter Schäubles sicherheitspolitischer Agenda zu einem Präventivstrafrecht, ein Prozess, den der Verfassungsrechtler Günter Frankenberg in ein „hyperpräventive[s] Sonderpolizeirecht“ (141) münden sieht. Mit den Detailausführungen zu verschiedenen Fällen und Urteilen ergibt sich ein konturiertes Bild der derzeitigen Entwicklungen und Verflechtungen von Sicherheitspolitik und Rechtsentwicklung in Deutschland.