Hieb mit der Eisenstange - Döbelner NPD-Politiker erhält Geldstrafe

Erstveröffentlicht: 
20.10.2015

Das Amtsgericht Döbeln hat am Dienstag den Döbelner Rechtsextremisten Jan Häntzschel wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine junge Frau auf einer Kundgebung der Neonazis am 13. Februar attackiert hatte. Das per Strafbefehl ergangene Urteil kann Häntzschel noch anfechten, es ist noch nicht rechtskräftig.

 

Döbeln. Am Sonntag schwang der Döbelner Rechtsextremist Jan Häntzschel  vor über 300 Zuschauern noch große Reden bei der Nazidemo auf dem Obermarkt. Sagte, dass er Döbeln nicht untergehen lassen werde in der Asylflut und ähnlichen rechten Kram. Am Dienstag hätte der erfolglose NPD-Kandidat bei der Stadtratswahl 2014 im Amtsgericht Döbeln auch ein großes Publikum gehabt. Aber der Platz auf der Anklagebank blieb leer, Häntzschel schwänzte seine seinen Prozess bei Strafrichter René Stitterich. Der Sitzungssaal war voll besetzt mit Jugendlichen, die sich auf die Jugendweihe vorbereiten und darum auch Gerichtsverhandlungen besuchen. Denn ab 14 ist man strafmündig.

 

Das ist Jan Häntzschel seit 13 Jahren und hat es in dieser Zeit auf elf Vorstrafen gebracht. Nach Informationen der DAZ verurteilten ihn die Gerichte unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstößen gegen das Versammlungs- und gegen das Waffengesetz. Nun legte ihm die Staatsanwaltschaft versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last. Er soll bei der Kundgebung der Jungen Nationaldemokraten am 13. Februar in der Döbelner Innenstadt eine Jugendliche mit einer Eisenstange attackiert haben. Zum Glück blieb die junge Frau unverletzt.

 

Weil der Angeklagte das Gericht im Regen stehen ließ, erzählte Richter Stitterich den Jugendlichen derweil auf recht unterhaltsame Weise, wie die Strafjustiz so funktioniert in Deutschland. Was die Urkundsbeamtin macht, ab welchem Alter man strafmündig ist und was eine „gefährliche Körperverletzung“ ist. Nämlich: „Wenn man mit etwas hartem auf etwas weiches einschlägt.“

 

So wie Jan Häntzschel, der im Februar mit einer Eisenstange auf eine junge Frau aus dem Lager der Nazigegner losgegangenen sein soll. Gegenüber der DAZ berichtete die schmächtige Frau von regelrechten Jagdszenen im Umfeld der Nazi-Demo im Februar. Von unschönen Worten gegenüber Frauen, vom Schlag mit der Eisenstange, den offenbar Häntzschel führte und der den Körper der Frau nicht traf. „Ich spürte nur, wie mich etwas am Rucksack streifte“, sagt sie. Rechtsextremist Häntzschel war übrigens Ordner auf der Kundgebung. Zumindest solange, bis ihn die Polizei aus der kleinen Demonstrantengruppe herauszog und er eine ganze Weile lang hinter einem Polizeifahrzeug stand, die Hände auf den Rücken gefesselt.

 

Im Amtsgericht Döbeln hatte Richter Stitterich gestern vor der Jugendweihegruppe bereits eine umfangreiche und altersgerechte Exkursion ins Strafprozessrecht samt Gerichtsverfassungsgesetz unternommen, als Jan Häntzschel immer noch auf sich warten ließ. Zwischenzeitlich hatte der Richter die Polizei nach dem Angeklagten suchen lassen. Erfolglos. So wechselte der Jurist wieder vom Lehrer zum Richter und brachte den Häntzschel-Prozess vorläufig im sogenannten Strafbefehlsverfahren zu Ende. Das erlaubt die Strafprozessordnung in solchen Fällen. Dabei ging das Gericht von der Schuld des Angeklagten aus. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilte der Richter den Rechtsextremen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 30 Euro – also insgesamt 5400 Euro. Gegen diese Entscheidung kann Häntzschel nun Einspruch einlegen. Tut er das, setzt das Gericht eine neue Hauptverhandlung an. Da sollte Jan Häntzschel dann aber erscheinen. Sonst wird das Strafbefehls-Urteil rechtskräftig und er muss die Geldstrafe bezahlen oder 180 Tage – also ein halbes Jahr – ins Gefängnis gehen.