Zum Freiheitsentzug beim Castor-Polizeikessel bleibt nur noch eine Verfassungsbeschwerde

Polizeikessel Wendland 2011

Freiheitsentziehung von 2011

Liebe Leute, als erstes die Info von Ulrike Donat zu unserer Verhandlung am 3.09.15: "Das Oberlandesgericht hat die Berufung abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Damit bleibt nur noch eine Verfassungsbeschwerde, und auch die hätte nur Sinn als Durchgangsstation für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darüber sollten wir entscheiden, wenn die schriftlichen Gründe vorliegen. Dann haben wir für eine Verfassungsbeschwerde 1 Monat Zeit, die allerdings knapp ist, weil in dieser Zeit die Verfassungsbeschwerde vollständig begründet mit allen Anlagen dem BVerfG vorliegen muß."

 

Wir (von Widersetzen) haben das besprochen und Karen, auch eine der Anwältinnen, wird die Verfassungsbeschwerde formulieren und einreichen.

Für alle, die nicht von Johanna oder einem aus dem Hamburger Kreis vertreten werden (Johanna macht das für uns) und bei denen die Polizei auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, bedeutet das, dass sie wieder an die Polizeidirektion folgenden Text schicken müssen:

 

Mit Schreiben vom.... hatten Sie hinsichtlich meiner Freiheitsentziehung am 26. / 27. 11.2011 bei Harlingen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens mit dem Aktenzeichen 16 U 18/15 (OLG Celle) auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Gegen das Urteil des OLG Celle vom 24. September 2015 wird Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ich bitte Sie daher, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis 3 Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in oben genannter Sache zu erstrecken.

 

Uns war klar, dass wir alle Schritte durchlaufen müssen. Wir werden sehen, wie es weiter geht.

 

Einen bunten Herbst wünscht euch

Birgit von Widersetzen