Sondersitzung des Kabinetts: Bundesregierung beschließt neue Asylgesetze

Erstveröffentlicht: 
29.09.2015

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es vor allem, Asylverfahren zu beschleunigen. Abgelehnte Antragsteller sollen schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Die Gesetzespläne sollen im beschleunigten Verfahren vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die erste Beratung im Parlament ist am Donnerstag angesetzt. Die Länder sollen möglichst Mitte Oktober entscheiden, damit das Paket Anfang November in Kraft treten kann. Doch dieses Paket ist nur ein erster Schritt. Die Koalition streitet bereits über weitere Anpassungen.

 

Die Beschlüsse im Überblick:

  • Drei weitere Balkanstaaten werden als sicher eingestuft: Albanien, Kosovo und Montenegro - damit können Flüchtlinge aus diesen Ländern schneller abgeschoben werden.
  • Abbau von Hürden bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften: Dazu sollen Baustandards ausgetzt werden, etwa bei Standorten der Unterkünfte sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien oder beim Wärmeschutz.
  • Verlängerung der Erstaufnahme von drei auf sechs Monate: Ziel von Bund und Ländern ist es, Asylverfahren bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung zu beenden. Abgelehnte Asylbewerber sollen bereits von dort abgeschoben werden.
  • Sozialleistungen: In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen auf Druck der Union künftig wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben werden. Auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften soll das möglich werden. Erstmals sollen Leistungskürzungen festgeschrieben werden, wenn zur Ausreise aufgeforderte Ausländer bleiben.
  • Gesundheitskarte: Sie soll Flüchtlingen einen Arztbesuch ohne vorherige Bürokratie ermöglichen. Die Einführung bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Sie dürfen Krankenkassen verpflichten, die Krankenbehandlungen zu übernehmen. Dabei haben Flüchtlinge nur Anspruch auf Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen.
  • Integration: Der Bund will die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive öffnen. Auch die berufsbezogenen Deutschkurse sollen ausgeweitet werden. Zudem sollen sich Jobcenter frühzeitig um die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bemühen.
  • Legale Zuwanderung: Für Migranten aus Balkan-Staaten will die Bundesregierung eine legale Einwanderung ermöglichen. Einreisen darf, wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu geltenden tarifvertraglichen Bedingungen hat. Bedingung ist, dass die Migranten in den zwei Jahren vor Einreise keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Einen Wechsel vom Asyl zur Arbeitszuwanderung soll es nicht geben.
  • Milliardenhilfen für Länder und Kommunen: Ab nächstem Jahr zahlt der Bund für jeden Flüchtling eine Pauschale von 670 Euro pro Monat.

Haseloff will Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge


In der Koalition wird bereits über eine zweite Welle an Gesetzesänderungen diskutiert. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, forderte Ausnahmeregelungen vom Mindestlohn, um Flüchtlinge leichter einstellen zu können. Der CDU-Politiker sagte der Zeitung "Die Welt", bei Einstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollte der Mindestlohn ausgesetzt werden. Auch CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn sprach sich dafür aus, den Mindestlohn auf den Prüfstand zu stellen.

 

Doch dagegen gibt es heftigen Widerspruch in der SPD. Parteivize Ralf Stegner sagte, die SPD werde keinen Deut vom Mindestlohn abweichen. Auch innerhalb der Union sind Mindestlohn-Ausnahmen umstritten. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung warnte vor einem Sonderarbeitsmarkt, das locke nur weitere Wirtschaftsflüchtlinge an.

Die CSU erneuerte ihren Vorstoß, Asylbewerber ohne Aussicht auf Anerkenung bereits an der Grenze abzuweisen. Nach CSU-Vorstellungen sollte dazu das bereits praktizierte Verfahren an Flughäfen auf die Landgrenzen übertragen werden. Das würde bedeuten, Asylanträge in sogenannten Transitzonen zu bewerten. Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt verwies auf EU-Richtlinien zur Einrichtung solcher Zonen an den Grenzen. Deutschland habe diese Richtlinie aber noch nicht umgesetzt.