[S/DD] Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle! Aufruf zur Prozessbeobachtung

Prozessflyer

Über vier Jahre nach der erfolgreichen Blockade des damals größten Naziaufmarsches Europas in Dresden, versucht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft immer noch den antifaschistischen Erfolg von 2011 zu kriminalisieren. Bis zu 7.000 Faschisten marschierten auf den Straßen Dresdens zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945. Sie verbreiteten ihre menschenverachtende Hetze und zielten darauf ab, die Verbrechen des deutschen Faschismus durch den Verweis auf das alliierte Bombardement zu relativieren. Dabei hatten die Faschisten von Justiz und Politik der Stadt Dresden und des Landes Sachsen nichts zu befürchten. Vielmehr wurde ihnen mit allen erdenklichen Mitteln, im Vorfeld juristisch und während der Aufmärsche tatkräftig, der Weg geebnet.

 

Dennoch gelang es 2010 10.000 AntifaschistInnen den Aufmarsch der Faschisten erstmalig zu blockieren. Im darauffolgenden Jahr gelang dies erneut und so wurde dem faschistischen Spektakel vorerst ein Ende bereitet.  Trotz 20.0000 AntifaschistInnen die aus ganz Europa gekommen waren, um den Aufmarsch zu verhindern, versuchte die Polizeiführung diesen um jeden Preis durchzusetzen. So wurden über 4.500 Beamte eingesetzt, die durch Unmengen Pfefferspray, Wasserwerfer bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Prügelattacken zahlreiche BlockierInnen verletzten. Nicht zu vergessen die Überwachung und Speicherung von 1.000.000 Handyverbindungen in Dresden und der Einsatz verdeckter Ermittler. 

 

Im Nachgang folgte eine groß angelegte Kriminalisierungswelle. Einen regionalen Schwerpunkt bildet dabei Stuttgart. Es kam zu überfallartigen Hausdurchsuchungen, DNA Entnahmen und gerichtlichen Verfahren. Bei einem der Betroffenen wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Stuttgart übermittelt, daraufhin erhöhte diese den Vorwurf des Landfriedensbruch auf versuchten Totschlag. Die Klage sowie der Antrag auf Haftbefehl wurden jedoch vom Landgericht abgelehnt. 

 

Damit ließ sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in ihrem Kriminalisierungswahn nicht stoppen. Sie erhob erneut, mit der selben Anklageschrift, die vom Landgericht abgelehnt wurde, beim Amtsgericht Anklage, jedoch ohne den Vorwurf des versuchten Totschlags. So absurd es klingen mag, das Verfahren findet tatsächlich statt.  Dass antifaschistisches Engagement notwendig ist, zeigt die seit 2011 vergangene Zeit leider nur allzu deutlich. 

 

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Antifaschismus bleibt legitim!  Prozesstermine:

  • Mittwoch, 23.9. | 12:30 Uhr
  • Donnerstag, 1.10. | 9.00 Uhr
  • Donnerstag, 08.10.| 9.30 Uhr

Amtsgericht Stuttgart  (Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart) 

 

Infos: stuttgart.rote-hilfe.de | aabs.tk