Heidelberger Studenten zu Unrecht bespitzelt

Erstveröffentlicht: 
26.08.2015

(QUelle: SWR.de SWR Landesschau vom 26.08.2015) Die Bespitzelung in der linken Studenten-Szene von Heidelberg war offenbar rechtswidrig. Eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu dem Fall von 2010 steht noch aus.

 

Von 2009 bis 2010 hatte der Spitzel mit dem Decknamen "Simon Brenner" mehrere linke Studentengruppen in Heidelberg ausspioniert. Sieben der damals Bespitzelten wollten vor Gericht feststellen lassen, ob der Einsatz unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war. Der junge Polizist hatte auch die Privatleben der Aktiven überwacht. Hintergrund waren laut dem damaligen Innenminister Heribert Rech Hinweise auf einen bevorstehenden Brandanschlag. Nach vorläufiger Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe war dieses Ausspionieren aber rechtswidrig.

Keine potenziellen Straftäter

Eine rechtmäßige Anordnung für den Einsatz habe nicht existiert, sagte eine Richterin bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch. Voraussetzung für einen solchen Einsatz sei, dass die Gefahr einer Straftat mit erheblicher Bedeutung bestehe. Die damals Bespitzelten seien aber nicht als potenzielle Straftäter anzusehen. Das Gericht signalisierte damit, dass der Klage gegen den damaligen Einsatz stattgegeben wird. Die sieben Kläger hatten sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, das durch die Spitzelarbeit beschädigt worden sei. Der Studierendenrat der Uni Heidelberg sprach von einem Angriff auf die Autonomie der Universität.

Bespitzelung flog auf

Eine Urlaubsbekanntschaft hatte 2010 den als Germanistik-Studenten verdeckt ermittelnden Polizisten auf einer Party erkannt. So wurde er nach rund einem Jahr enttarnt. Die Aufarbeitung der Spitzelarbeit ist erst jetzt möglich, weil das Innenministerium zunächst die Akte im Wesentlichen als geheim einstufte. Teile der Akte wurden geschwärzt und wurden erst jetzt freigegeben. Die rechtlichen Hürden für eine sogenannte Feststellungsklage sind hoch. Die Erfolgschancen für die Kläger waren im Vorfeld als gering eingestuft worden.