Wo landet das Geld aus Strafverfahren?

Tabelle
Erstveröffentlicht: 
05.08.2015

Manche Leipziger Vereine erhalten jährlich mehrere Zehntausend Euro, andere bekamen noch nie einen Cent: Stellen Richter und Staatsanwälte Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, bestimmen sie auch, welche gemeinnützige Einrichtung profitiert. Dieses System ruft zunehmend Kritiker auf den Plan.

 

von sabine kreuz


Straftäter werden zu den Zahlungen verdonnert - im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Doch die Verteilung des Geldes erscheint manchen nicht transparent genug. Zu den Kritikern gehört sogar der sächsische Rechnungshof. Beklagt wird mangelnde Kontrollierbarkeit und die Gefahr von Korruption, Missbrauch oder Vetternwirtschaft. Mit seiner Datenbank will das Recherchebüro Correctiv nun die Zuwendungen in allen Bundesländern transparent machen. Seiner Liste zufolge gingen die meisten Überweisungen in Leipzig - 2007 bis 2013 - an die Vereine Kinderhospiz Bärenherz und Elternhilfe für krebskranke Kinder (siehe Tabelle).


Stefan Blaschke, Sprecher des Amtsgerichtes Leipzig und selbst Strafrichter, weist sämtliche Verdächtigungen zurück. Es gebe hier keinen Korruptionsfall. "Ich sehe auch keinen Änderungsbedarf. Jeder Richter ist unabhängig und frei in seiner Entscheidung, welcher Einrichtung die Geldauflage zugewiesen werden soll. Einziges Kriterium dafür ist: Sie muss gemeinnützig sein." So sehe es der Paragraf 153a der Strafprozessordnung vor.


Auf einer Liste, die das Oberlandesgericht Dresden (OLG) führt, stehen aktuell 2383 gemeinnützige Einrichtungen. Alle hoffen auf den Geldsegen aus dem Füllhorn Justiz, mit dem sie beispielsweise Spielgeräte für Kinder anschaffen oder ein Fahrzeug finanzieren wollen. Doch nur ein Drittel der Einrichtungen kommt in der Regel in den Genuss. 2012 wurden, wie OLG-Vizepräsidentin Birgit Munz auf LVZ-Anfrage mitteilte, exakt 772 Einrichtungen bei den Geldzuweisungen berücksichtigt, 2013 waren es 849 und 2014 dann 825. Die Summe, die auf diese entfiel, betrug 2,7 Millionen Euro (2014), in den beiden Vorjahren jeweils 3,1 Millionen Euro.


Regelmäßig gehen die Vereine im Amtsgericht Leipzig von Tür zu Tür - wie andernorts. Um sich ins Gedächtnis zu bringen. Blaschke hält selbst "dieses Klinkenputzen" für legitim. Zudem bekomme jeder Strafrichter pro Monat zwischen zehn und 20 Schreiben von gemeinnützigen Organisationen - nicht nur aus Leipzig, sondern aus ganz Deutschland. Es sei Information, kein Anbiedern. Geschenke dürften freilich nicht angenommen werden.


Problematisch jedoch wird es, wenn Staatsanwälte oder Richter ein eigenes Interesse am Geldempfänger haben. So hatte ein Amtsrichter aus Würzburg den Reitverein seiner Tochter und Ehefrau mit Tausenden von Euro aus diesen Geldbußen unterstützt. In einem anderen Fall soll eine Münchner Richterin tatkräftig mitgeholfen haben, dass ein Verein für archäologische Ausgrabungen in Ägypten, bei dem sie selbst Mitglied war, Beträge auf diese Weise erhielt.


Die Geldauflagen kommen aus mehreren Kanälen: Einerseits handelt es sich um Summen, die beispielsweise Kaufhausdieb oder Schwarzfahrer zahlen sollen, stellen Staatsanwaltschaft oder Gericht das Strafverfahren ein. Geld für den guten Zweck zu überweisen, kann auch eine Bewährungsauflage sein. Zudem werden Jugendliche mit Geldbußen belangt. Nicht zu verwechseln sind diese Auflagen jedoch mit den von Gerichten verhängten Geldstrafen - diese fließen ausschließlich in die Staatskasse.


Allerdings müssen Richter und Staatsanwälte keineswegs auf Vereine dieser OLG-Liste zurückgreifen, sie können auch jede andere Einrichtung wählen - sofern sie gemeinnützig ist. "Nicht registrierte Einrichtungen waren jedoch nicht verpflichtet, eine Meldung über den ­zugewiesenen Betrag und die eingegangene Zahlung gegenüber dem Oberlandesgericht Dresden abzugeben. Eine statistische Erfassung dieser Fälle als Grundlage für korruptionsvorbeugende Maßnahmen war damit nicht gewährleistet", stellt der sächsische Rechnungshof (SRH) in seinem jüngsten Bericht fest und mahnt an: "Die Lücken der Korruptionsvorbeugung sollten geschlossen werden." Ein Weg dahin sei die Einrichtung eines Sammelfonds. "Dieser würde die von den Beschuldigten gezahlten Geldauflagen vereinnahmen. Mit der Auf- und Verteilung der Mittel wäre ein unabhängiges Gremium zu beauftragen."


Dazu meint OLG-Vizepräsidentin Munz: "Ungeachtet des Umstands, dass bisher keine Hinweise auf Korruptionsfälle vorliegen, wird die Einführung eines sogenannten Sammelfonds für Geldauflagen durchaus erwogen. Die Meinungsbildung zu dieser Frage ist justizintern derzeit noch nicht abgeschlossen." Sie weist aber darauf hin, dass zur verbindlichen Einführung eines solchen Sammelfonds eine Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Vorschriften nötig sei.


Das sieht auch das Justizministerium so: "Die Einrichtung eines Sammelfonds ist rechtlich problematisch, da zum einen das Bundesgesetz, auf dessen Grundlage die Zuweisungen erfolgen, einen solchen Sammelfonds ausdrücklich nicht vorsieht, zum anderen den Richtern aufgrund der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit keine Vorgaben zur Zuweisung von Geldauflagen an einen Sammelfonds gemacht werden können", so Sprecher Jörg Herold. Insoweit werde das derzeitige System beibehalten.


Geprüft werde noch die statistische Erfassung jener Zuweisungen an Empfänger, die nicht auf der OLG-Liste stehen, meint Herold. Laut Munz hat sich dabei aber bereits ergeben, "dass eine statistische Erfassung mit Hilfe der hier verwendeten elektronischen Fachverfahren derzeit nicht umsetzbar erscheint".
www.correctiv.org

 


 

 

Kommentar Von björn meine 

 

Funktionierendes System erhalten


Läuft etwas Grundsätzliches schief im System der Bezuschussung von Vereinen über Richter und Staatsanwälte? Sind es deren Lieblingsclubs, denen Finanzen zugeschoben werden, wenn ein Strafverfahren gegen Auflagen eingestellt wird? Wird gar der Korruption Tür und Tor geöffnet? Ganz klar: Nein - die wenigen zweifelhaften Fälle lassen eine solche Verallgemeinerung nicht zu. Kinderhospiz, Elternhilfe für krebskranke Kinder, Verkehrswacht: Ein Blick auf die Liste der Empfänger in Leipzig lässt keinen Zweifel aufkommen, dass hier die Richtigen zum Zuge kommen. Über Jahrzehnte ist ein funktionierendes System entstanden. Man sollte es nicht zerstören. Etwas mehr Transparenz und ein paar Nachjustierungen schaden aber natürlich nicht.
b.meine@lvz.de