Verlaufsberichte eingestellt
Personenbezogene Daten werden künftig im Zusammenhang mit Demonstationen nicht mehr routinemäßig von der Polizeidirektion Göttingen an den Verfassungsschutz weitergegeben. Das bestätigte Polizeipräsident Uwe Lührig auf Tageblatt-Anfrage. Nur im Ausnahmefall sei das bisherige Verfahren noch zulässig.
Göttingen. Gleichzeitig hat die Direktion im Zusammenhang mit fünf anhängigen Klagen vor dem Verwaltungsgericht die Unzulässigkeit der Meldung an den Geheimdienst eingeräumt.
Bei zahlreichen Demonstrationen, speziell solchen in Göttingen, waren bis 2013 von der Polizei die so genannten Verlaufsberichte einem großen Adressatenkreis (Polizeibehörden, Ministerium, Geheimdienst) übermittelt worden. Darin wurden sowohl die Namen der Demo-Anmelder, als auch Erkenntnisse, welche Pressevertreter anwesend waren, routinemäßig an den Geheimdienst gegeben und dort gespeichert. Auch im Vorgangsbearbeitung-system Nivadis waren die Namen von Anmeldern und Pressevertretern hinterlegt worden. Als das bekannt wurde, erhob der Göttinger Anwalt Sven Adam für fünf Mandanten Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Kläger wollten gerichtlich festgestellt wissen, dass die Meldung rechtswidrig war.
Dazu kommt es nun nicht mehr, weil die Polizei bereits außergerichtlich einräumt, das sei in der Vergangenheit „ohne Rechtsgrundlage“ geschehen. Damit sind die Klagen ohne Verhandlung erledigt. Zugleich verspricht die Polizeibehörde, an die betroffenen Dienststellen heranzutreten, die übermittelten personenbezogenen Daten dort zu löschen. Ob auch der Verfassungsschutz das tut, darauf hat die Polizei aber keinen Einfluss.
Die Praxis, einfach den Verlaufsbericht weiterzugeben, sei bereits lange unterbunden, so Lührig. Er habe veranlasst, künftig von der Staatsschutzabteilung detailliert überprüfen zu lassen, ob es eine Notwendigkeit der Meldung im Einzelfall gebe. Wenn etwa ein bekannter Extremist oder Gewalttäter eine Demonstration anmelde, dann rechtfertige dies natürlich eine Meldung. Ungeprüft werde aber kein Verlaufsbericht mehr weitergegeben. Die Polizeidirektion hat in fünf Fällen – vier Demonstrationsanmelder, die insgesamt 20 bis 25 Demos organisiert haben, sowie eine namentlich dem Geheimdienst gemeldete Journalistin – Erklärungen gegenüber dem Verwaltungsgericht abgegeben. Die Prüfung habe ergeben, so Lühring, dass die Weitergabe ihrer Daten „nicht erforderlich“, also „unzulässig“ war. Die Entscheidung darüber, sei von ihm getroffen worden, sagt der neue Polizeipräsident und ergänzt: „Ich glaube aber, dass Robert Kruse zu demselben Ergebnis gekommen wäre.“ Kruse war Lührigs Vorgänger. Lührig ist der erste Göttinger Präsident, der nicht zuvor beim Verfassungsschutz im Dienst war.