Milde Justiz im Rockerprozess

Erstveröffentlicht: 
09.06.2015

Das Landgericht Kiel hat einen Angeklagten aus dem rechten Rockermilieu wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt – die zwei Mitangeklagten wurden freigesprochen.

 

Rockerprozess vor dem Landgericht in Kiel: Auf der Anklagebank sitzen drei den 2010 verbotenen „Bandidos Neumünster“ zugerechnete Angehörige, die auch in unterschiedlichen rechtsextremen Zusammenhängen aktiv waren. Verhandelt wurde an elf Prozesstagen ein Vorfall vom Dezember 2009 in dem Lokal „Titanic“ in Neumünster, bekannt als Anlaufstelle für die rechte Szene, aber auch über einen langen Zeitraum für „Bandido“-Kreise.

 

In der Kneipe, die inzwischen stadtintern einmal umgezogen ist, wird seit Jahren regelmäßig Elektronikdart gespielt, auch ein eigenes Kneipenteam stellt sich in Wettkämpfen. Solch ein Dart-Spieltermin stand dort auch in der Adventszeit 2009 an. Ein Team aus Kiel war zu Gast, in dem ein Mitspieler vermeintlich durch Insignien auf seinem Gürtel dem verfeindeten „Hells Angels“-Umfeld zugerechnet wurde. Offenbar herbeitelefoniert, stürmten mehrere Männer in die „Titanic und attackierten den Kieler auf brutale Art und Weise, sodass der damals Mittvierziger schwer verletzt in eine Klinik musste und bis heute gesundheitliche Beeinträchtigungen zu beklagen hat. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen einige dem „Bandidos“-Umfeld zugerechnete Beteiligte während der Aktion „Schmiere“ gestanden haben.

 

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Bei Prozessen mit entsprechender Beteiligung ist es nicht ungewöhnlich, dass etliche Zeugen trotz Anwesenheit vor Ort eigenen Aussagen zufolge die Tatvorwürfe nicht gesehen haben. Auch widersprüchliche Zeugenaussagen sorgten dafür, dass es nur zu einer Verurteilung des derzeit in Haft sitzenden Alexander Hardt kam, der seine Beteiligung an der Körperverletzung einräumte. Das Strafmaß für den 35-Jährigen ist mit einem Jahr ohne Bewährung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 14 Monaten Haft geblieben.

 

Mit seinem Geständnis hat Hardt zugleich seine beiden Mitangeklagten entlastet. Auch deshalb wurden der frühere NPD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein und an etlichen Rocker-Auseinandersetzungen beteiligte Peter Borchert sowie der 2008 bei den Kommunalwahlen in Kiel für die NPD kandidierende Nils H. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Für beide hatte die Staatsanwaltschaft noch auf Bewährungsstrafen plädiert. Zumindest H. soll dem Vernehmen nach der rechten Rockerszene den Rücken gekehrt haben. Der bereits einschlägig verurteilte Hardt, bis zur Schließung 2014 auch im Dunstkreis des Neonazi-Treffs „Club 88“ in Neumünster aktiv, blickt unterdessen auf seinen nächsten Prozess, bei dem er angeklagt ist, bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen „Bandidos“ und „Hells Angels“ in Flensburg beteiligt gewesen zu sein.