Pressemitteilung 2.12.09
Das Demonstrationsgeschehen beim Castor-Transport 2001 muss
gerichtlich neu aufgearbeitet werden. Castor-Gegner waren mit einer
Verfassungsbeschwerde erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) verweist den Fall zurück an die Gerichte. Stundenlang waren
Demonstrationsteilnehmer bei Aljarn von der Polizei festgehalten worden,
zum Teil unter demütigenden Umständen und Kilometer weit entfernt von
der Castortransportstrecke. Das BVerfG verweist die Polizei deutlich in die
Schranken, das Polizeiverhalten war nach Auffassung der obersten Richter
rechtswidrig.
"Dieses höchstrichterliche Urteil stärkt uns in der politischen und juristischen
Auseinandersetzung um die ständigen Demonstrationsverbote, die bei
einem Castortransport ins Wendland verhängt werden", schreibt die
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI selbst hat
eine Verfassungsbeschwerde für die Jahre 2003 und 2004 angestrengt, die
vor dem BVerfG noch anhängig ist. Die - aus Sicht der Atomkraftgegner -
willkürliche und fadenscheinige Gefahrenprognose, mit der die räumlich und
zeitlich umfassenden Versammlungsverbote von der Polizeidirektion
Lüneburg begründet werden, werde mit dem Beschluss des BVerfG in
diesem Fall "wunderbar konterkariert", denn verdeckte Ermittler hatten das
Geschehen bei Aljarn bewertet und die Ingewahrsamnahme angestiftet.
"Für uns sind die Demo-Verbote demokratiefeindlich, wir streiten weiter um
Grundrechte", betont die BI.Am Donnerstag, den 3. Dezember wird vor dem
Verwaltungsgericht Lüneburg das Versammlungsverbot 2006 - das war der
12. von bisher 13. Castortransporten - verhandelt (Beginn 9 Uhr,
Sitzungssaal II, Az A 445/06).
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