Pressemitteilung 23.11.09
Atomrechtliches Genehmigungsverfahren in Gorleben liegt seit 32 Jahren auf Eis und die BI Umweltschutz liegt auf der Lauer: "Pro-Forma-Politik" soll unter Schwarz-Gelb fortgesetzt werden
Das Dementi aus dem Berliner Umweltministerium zu Überlegungen, dass die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) direkt unter Ausschaltung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) mit dem weiteren Ausbau des "Erkundungs"bergwerks Gorleben beauftragt werden solle, quittiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) mit argwöhnischen Gegenfragen. Bisher obliegt dem BfS als nachgeordneter Behörde des Bundesumweltministeriums die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Und bisher wurde das Projekt nach Bergrecht vorangetrieben, das eine Öffentlichkeitsbeteiligung und allgemeine Klagebefugnis ausschloss, obwohl ein Antrag auf Planfeststellung nach § 9b Atomgesetz AtG am 28. Juli 1977 (!) beim niedersächsischen Sozialminister gestellt wurde.
Dieser Antrag bezieht sich auf eine Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des am Standort Gorleben geplanten integrierten Entsorgungszentrums. "Das ist alles völlig überholt, denn die Pläne zum Ausbau eines Nuklearen Entsorgungszentrums wurden schon 1979 als Folge des anhaltenden Widerstands im Wendland von der damaligen Regierung Albrecht (CDU) aufgegeben", erinnert die BI. Das Bundesamt räumt auf seiner aktuellen Homepage am 18.11.09 selbst ein, "dass die Erkundungsarbeiten in Gorleben auf einem bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan beruhen, der das Projekt unter den Randbedingungen von vor über 25 Jahren beschreibt. Diese sind teilweise überholt, wie z.B. die Tatsache, dass rund 95 Prozent der damals angenommenen Abfälle nicht mehr anfallen beziehungsweise nicht mehr in Gorleben entsorgt werden sollen. Darüber hinaus sieht die bisherige Rechtsgrundlage bei der Erkundung keine förmliche Beteiligung der interessierten und vom Projekt betroffenen Bevölkerung vor."
Die BI kontert: "Unterschlagen wird auf der BfS-Homepage, dass ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren anhängig ist. Das ist eine durchsichtige Pro-Forma-Politik. Unterschlagen wird auch, dass sich der Bund ebenfalls 1979 an die DBE in Gorleben vertraglich auf ewig und alternativlos gebunden hat, ohne Stellenausschreibung. Allerdings - so unsere Befürchtung - könnte der Rat des Bundesamtes, zumindest den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu wahren und auch andere Standorte zu untersuchen, durch eine direkte Auftragsvergabe an die DBE unterlaufen werden." Stil und Ziel der schwarz-gelben Regierung, die fachliche Kritik an der Eignung Gorlebens auszublenden und statt der erforderlichen Beendigung die Fertigstellung eines Endlagers in flagrant undemokratischer Weise voranzutreiben, passt zu dem Hinweis, dass die DBE und damit letztlich die Atomwirtschaft direkt die Regie in Gorleben übernimmt."
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