Am 29. August 2014 wurde der kurdische Aktivist Mehmet D. in Bremen auf Bestreben der Bundesanwaltschaft festgenommen und nach Karlsruhe gebracht.
Ihm wird vorgeworfen, sich als “Mitglied einer terroristischen
Vereinigung im Ausland” (§129a i.V.m. §129b StGB) und in Deutschland
beteiligt zu haben, “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet
sind, Mord (§211 StGB) oder Totschlag (§212 StGB) zu begehen”.
Gemeint ist hiermit die Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK.
Laut Bundesanwaltschaft soll Mehmet D. von Januar bis Juni 2013 als
Kader der PKK und der CDK (Kurdische Demokratische Gesellschaft) in
Deutschland die Regionen “Mitte” und später “Nord” geleitet haben. Des
weiteren soll er im Zeitraum 2007/2008 für etwa ein Jahr im Irak gewesen
sein, “mutmaßlich bei den Guerillaeinheiten der HPG”.
Derzeit sitzt Mehmet D. im Untersuchungsgefängnis Hamburg-Holstenglacis.
Das PKK-Verbot muss aufgehoben werden!
Weg mit §129a & b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Kurdistan Solikomitee Bremen