[Berlin] 3. Verhandlungstag gegen Alexandra

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Am vergangenen Freitag fand vor dem Berliner Amtsgericht der dritte Prozesstag gegen Alexandra R. statt. 25 Besucher_innen nahmen ab 9:30 im Zuschauerraum Platz. Die Presse war mit mehr als zehn Vertreter_innen anwesend. Später lungerten noch zwei Zivilbeamte des Staatsschutzes, die zuvor die Beobachter_innen der zeitgleich stattfindenden Verhandlung gegen Christoph T. observiert hatten, vor dem Eingang herum.

 

Die Verhandlung wurde geführt von Richter Andreas Lach, die Anklage vertrat Staatsanwältin Andrea Hoffmann, Alexandras Verteidigung stellten Undine Weyers und Martina Arndt. Zwischenzeitlich nahm auch Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz, der noch am selben Morgen die Anklage gegen Christoph T. vertreten hatte, im Saal Platz, um sich den Prozess anzuschauen.

Zeugenvernehmungen
Als erster Zeuge wurde Herr Rademacher vom LKA KT (Landeskriminalamt Kriminaltechnik) vernommen. Er sagte aus, dass er auf der Gefangenensammelstelle (GeSa) Abstriche von Alexandras Händen gemacht habe, um diese später auf Brandmittelrückstände untersuchen zu lassen.

Danach wurde der Polizeibeamte Hollebrandt vernommen. Der Zeuge, der im polizeilichen Gefangenenwesen beschäftigt ist und sich selbst als „Schließer“ betitelte, gab an, dass er auf der Gefangenensammelstelle bemerkt habe, dass Alexandra sich zwischenzeitlich die Papiertüten von den Händen gerissen habe, die ihr nach der Festnahme zur Spurensicherung übergezogen worden waren. Alexandras Hände seien darauf hin nochmals verpackt worden.

Nun wurde die chemische Gutachterin des LKA gehört, welche die Proben von Alexandras Händen untersucht hatte. Sie hätte darin lediglich Anhaftungen von Trinkalkohol festgestellt, die sich ihrer Erfahrung nach schneller verflüchtigen würden, als Spuren von Brandbeschleunigern. Auf die Frage, ob diese Tatsache ausschließe, dass sich an Alexandras Händen Rückstände von Brandbeschleunigern befunden hätten, wich die Zeugin aus, indem sie versuchte, ihre Aussagen über das Verflüchtigungsverhalten beider Stoffe zu relativieren. Neben den Abstrichen hatte sie auch die sichergestellten Grillanzünder aus Alexandras Wohnung untersucht. Diese stimmten nach ihren Angaben aber  nicht mit jenen überein, die am Tatort gesichert wurden.

Aussage des Hauptbelastungszeugen
Als nächstes sollte der 28-jährige Polizeibeamte, Thomas Schulze, vernommen werden. Der Polizeikommissar (PK) vom Abschnitt 57 (Friedrichshain Nord), hatte unmittelbar nach Alexandras Festnahme zu Protokoll gegeben, sie lediglich anhand von Statur und dunkler Bekleidung als die Person identifiziert zu haben, die sich kurze Zeit zuvor in der Nähe des "angegriffenen" Fahrzeugs aufgehalten haben soll. Für einen Haftbefehl reichte das damals nicht aus.  Als ihn das LKA nach Alexandras Freilassung nochmals befragte, gab er schließlich an, er hätte in der Tatnacht aus dem fahrenden Auto heraus, im Umfeld des Tatorts, das Gesicht der Person gesehen, woran er Alexandra später in einem Spätkauf wiedererkannt habe. Dies wiederum reichte aus, um einen dringenden Tatverdacht zu begründen so, dass Alexandra kurze Zeit nach Schulzes zweiter Aussage in U-Haft genommen wurde. Dementsprechend wurde sein Auftritt vor Gericht von allen Beteiligten mit Spannung erwartet.

Er begann mit seiner Schilderung der Ereignisse der Tatnacht. Zusammen mit seiner Kollegin Polizeiobermeisterin (POM) Stefanie Lütz sei er auf Streifenfahrt gewesen. Als er in der Liebigstraße, an einem geparkten Auto, eine Person bemerkte, die sich auffällig verhalten haben, habe er den Streifenwagen gewendet, wobei er im Radkasten eines in der Nähe geparkten Fahrzeugs einen Feuerschein bemerkte. Zu diesem Zeitpunkt habe er aber keine Person mehr in der Nähe gesehen. Er habe den Streifenwagen abgebremst und sei ausgestiegen, um das Feuer zu löschen. Seine Kollegin sei derweil im Fahrzeug sitzen geblieben, um per Funk eine Meldung abzusetzen. Mit dem Schlagstock habe er die drei brennenden, noch weißen Grillanzünder vom rechten Vorderreifen des geparkten Fahrzeugs gekratzt. Danach sei er wieder in den Funkwagen gestiegen und habe gemeinsam mit seiner Kollegin, die irgendwann ausgestiegen und zu Fuß vor gerannt sei, am Frankfurter Tor eine Person gesehen, "die von der Kleidung, also vom Erscheinungsbild" mit der Person am Tatort überein stimmte. Die Person sei ruhigen Schrittes in einen Spätkauf gegangen, wo Schulze schließlich auch ihr Gesicht sah. Er habe die Person, Alexandra, anhand dessen als die Person wieder erkannt, die er zuvor am Tatort sah. Danach habe er sie festgenommen und ihr den Tatvorwurf gemacht. Nachdem Schulze seine Schilderung beendet hatte, begannen Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft abwechselnd mit einer Reihe von Rückfragen. Dabei verstrickte sich PK Schulze teilweise selbst, aber auch im Hinblick auf die Aussagen seiner Kollegin POM Lütz und anderer Zeugen, in mehr als ein halbes Dutzend Widersprüche.

Aussage des Hauptbelastungszeugen - Die "verdächtige" Person in der Liebigstraße
Zuerst fragte der Richter, weshalb Schulze die Person, die sich anfangs in der Nähe des späteren Brandortes aufgehalten habe, überhaupt verdächtig vorgekommen sei. Schulze sagte dazu, dass der Weg, auf dem die Person sich befunden habe, zugewuchert gewesen sei und sich in einem schlechtem Zustand befunden habe. Deshalb würde dort normalerweise niemand entlang gehen, was die Person verdächtig gemacht hätte. In diesem Zusammenhang hatte seine Kollegin Lütz bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt, dass sie schon des Öfteren in der Vergangenheit gesehen hätte, wie Personen dort entlang gegangen wären.

Weiter führte er aus, dass sich die Person erst in Bewegung gesetzt habe, als sie den Streifenwagen gesehen hätte. Dies habe er erkennen können, da sie kurz zuvor in seine Richtung geschaut habe. Das sei auch der Moment gewesen, in der er ihr Gesicht sah. Er gab zu Protokoll, dass der Augenblick, in der er die Person erblickte, weniger als eine Sekunde gedauert hätte. Als die Verteidigung ihn dann nach näheren Umständen dieses Augenblicks fragte, konnte er sich nicht mehr festlegen, ob die Person gerade los lief, bereits am Laufen war oder sich überhaupt nicht bewegte. Daraufhin wurde ihm die Aussage, die er beim LKA zu Protokoll gegeben hatte, vorgehalten, in der es (sinngemäß) hieß, während der Fahrt sei die Person plötzlich da gewesen, woraus er geschlossen habe, dass sie sich kürzlich in Bewegung gesetzt hätte.

Auf die Frage der Verteidigung, wie das Basecap getragen wurde, welches er als Teil der Bekleidung erkannt habe, konnte er keinerlei Angaben machen, ebenso wenig darüber, ob die Person eine Brille trug oder nicht. Trotzdem hielt er daran fest, dass er neben dunkler Hose, dunklem Pullover und Basecap, auch ihr Gesicht erkannt habe. Auf weitere Fragen der Verteidigung und des Richters gab er an, dass er mit einer Geschwindigkeit von 10 Km/h gefahren, die Seitenscheibe, durch die er geschaut habe, geschlossen und die Beleuchtungssituation "schlecht" gewesen sei. Das Abblendlicht habe allerdings ausreichend Licht gespendet. Auf die Frage, wie es möglich sei, dass eine Person, die sich nach seinen Angaben zum Zeitpunkt der Sichtung auf gleicher Höhe zum Fahrzeug, genauer auf Höhe der vorderen Seitenfenster, befunden haben soll, durch die Frontscheinwerfer angestrahlt worden sei, konnte er keine Antwort geben. Seiner Schätzung nach lägen die Frontscheinwerfer bei dem als Streifenwagen verwendeten Fahrzeugmodell (VW Touran) rund einen Meter vor dem_der Fahrer_in.

Aussage des Hauptbelastungszeugen - Nachdem dem das Feuer gelöscht war
Nachdem er die Grillanzünder vom Reifen entfernte, sei er wieder in den Funkwagen gestiegen. Zusammen mit der Kollegin Lütz, sei er dann die Straße entlang in Richtung Frankfurter Tor gefahren. Weil er dabei an geparkten Autos nach weiteren Grillanzündern Ausschau gehalten habe, sei er sehr langsam gefahren. Entgegen seiner Kollegin, die aussagte, sie sei unmittelbar nach Entdeckung des Brandes allein los gerannt und am Frankfurter Tor schließlich unvermittelt auf Alexandra gestoßen, sagte Schulze aus, dass seine Kollegin sich definitiv noch im Fahrzeug befunden habe, als er die Absuche unternahm. Lütz sei erst später ausgestiegen, wobei er sich an Ort und Zeitpunkt, wo dies geschah, nicht mehr erinnern könne, sagte er auf Nachfrage des Richters.

Am Frankfurter Tor sei er zu seiner Kollegin aufgeschlossen. Zwischen dem Tatort und dem Frankfurter Tor lägen nach seiner Schätzung 150-200m. Dort habe Lütz auf Alexandra gedeutet, die laut Schulze, zu diesem Zeitpunkt allein auf dem Platz gewesen sei. Der Richter merkte an, dass Lütz schon ausgesagt habe, dass sich noch weitere Personen auf dem Platz befunden haben sollen. Schulze relativierte daraufhin seine Aussage, indem er sich darauf zurück zog, dass er dort zumindest keine weiteren Personen "festgestellt" habe. Lütz soll ihn dann gefragt haben, ob das die verdächtige Person sei. Er habe dies bestätigt: "Von der Erscheinung her", sei sie die Person aus der Liebigstraße, habe er zu ihr gesagt, obwohl Alexandras Äußeres teilweise davon abgewichen sei, wie er ausführte. So habe sie ein helles Oberteil getragen und ein dunkler Pullover sei lediglich um die Schulter gebunden gewesen. Als Alexandras Anwält_innen ihm daraufhin vorhielten, dass er bei der Vernehmung durch das LKA angegeben hatte, Alexandra habe den dunklen Pullover gerade in der Hand gehalten, als er sie am Frankfurter Tor identifizierte, relativierte er die Aussage, indem er sagte, dass er sich darin nicht mehr sicher sei.

Aussage des Hauptbelastungszeugen - Die Verfolgung
"Ruhigen Schrittes" sei Alexandra auf den Spätkauf in der Petersburger Straße 97 zu gelaufen. Dabei habe sie sich ein oder zwei mal umgedreht. Laut der Aussage von Lütz habe sie damals den Eindruck gehabt, Alexandra wollte sich damit gegen etwaige Verfolger_innen "absichern". Schulze hingegen beschrieb Alexandras Umschauen auf Nachfrage der Verteidigung als "nicht suchend" und ihr Verhalten sogar als "unscheinbar".

Im Spätkauf habe sich Alexandra dann vor ein Regal gekniet. Schulze konnte keine Angaben machen, was sie dort gemacht habe. Er mutmaßte leicht höhnisch, dass sie sich vielleicht die Schuhe zu gebunden haben könnte. Staatsanwältin Hoffmann sah in seinen Schilderungen wiederum ein weiteres Indiz dafür, dass Alexandra verdächtige Handungen unternommen habe, um sich vor den Polizeibeamt_innen zu verstecken. Die Verteidigung merkte nun an, dass der Verkäufer des Spätkaufs bereits eine entlastende Erklärung geliefert hatte, als er am zweiten Prozesstag vernommen wurde: Er beschrieb Alexandras Verhalten an diesem Abend als ruhig und unauffällig; als dann plötzlich die beiden Polizeibeamt_innen den Laden betreten hätten und auf Alexandra zu gegangen seien, habe sie nicht versucht, sich zu verstecken, sondern ein Getränk, welches sie gerade aus einem Regal entnommen hatte, zurück gestellt.

Noch einen Widerspruch formulierte Schulze, als er sagte, er habe Alexandra zuerst an ihrem Gesicht wiedererkannt und sich erst, als er sich der Wiedererkennung schon sicher war, entschieden sie anzusprechen. Beim LKA hatte er den Sachverhalt genau anders herum geschildert, bemerkte die Staatsanwaltschaft. Dort hatte er zu Protokoll gegeben, sich der Person, die er anhand von Statur und Kleidung verfolgt habe, so genähert zu haben, dass er ihr Gesicht nicht sehen konnte. Schließlich habe er ihr Gesicht erst gesehen und wiedererkannt, als er sie schon angesprochen habe. Als die Verteidigung nachfragte, anhand welcher Merkmale er ihr Gesicht identifiziert habe, sagte er, dass er an Alexandras "nicht wirklich markante[m] Gesicht" keine Details wiedererkannt habe.

Nach Schulzes Aussage soll Alexandra, als er sie ansprach, "gekeucht" haben, so als ob sie gerade gerannt wäre. Wie Alexandras Anwält_innen bemerkten, steht dies im Widerspruch zur Aussage des Verkäufers, der kein Keuchen bemerkt habe, sowie zu Schulzes eigener Aussage, dass Alexandra eben noch "ruhigen Schrittes" gegangen sei. Schulze fuhrt fort mit der Behauptung, Alexandra habe ihm beim Aufeinandertreffen im Spätkauf von alleine, ohne daß er danach gefragt hätte, gesagt, dass sie die Frankfurter Allee entlang gelaufen sei. Die Verteidigung hielt ihm daraufhin die Aussage vor, die er beim LKA gemacht hatte. Dort hatte er den Sachverhalt anders zu Protokoll gegeben, und auch die Zeugin Lütz hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie mitbekommen hätte, dass er Alexandra als erstes gefragt habe, wo sie denn gerade her gekommen sei.

Verteidigung ließt Erklärung vor und beantragt, den Haftbefehl aufzuheben
Nachdem der Zeuge Schulze entlassen wurde, gaben Alexandras Anwält_innen eine Erklärung ab. Der Zeuge habe ausgesagt, dass sein Streifenwagen mit etwa 10Km/h (2,7m/s) gefahren sei, als er die verdächtige Person nach eigener Aussage für weniger als eine Sekunde gesehen habe. Die Person habe sich zu dem Zeitpunkt, als er die Beobachtung gemacht habe, 2 bis 3 Meter von ihm entfernt befunden, auf gleicher Höhe zum Fahrzeug. Die Sichtung habe nur einen Augenblick gedauert. Er könne sich an keinerlei Details wie Brille oder Tragweise des Basecaps erinnern, seine Aussage sei daher als zweifelhaft anzusehen. Die Verteidigung stellte daraufhin den Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Arndt verlas die Begründung: Die Zeugin Lütz habe ausgesagt, dass sie die Liebigstraße ab dem Moment, wo Schulze die Person gesehen habe, die ganze Zeit im Blick gehabt habe. Sie habe ausgesagt, dass sie es hätte sehen müssen, wenn eine Person die Fahrbahn überquert hätte, was jedoch nicht geschehen sei. Um vom Tatort, zum Frankfurter Tor zu gelangen, hätte die Fahrbahn jedoch überquert werden müssen, sagte Arndt. Weiter führte sie aus, dass viele Wege in verschiedenste Richtungen vom Tatort weggeführt hätten, die die Person genommen haben könnte. Es entlaste Alexandra außerdem, dass ihr Mitbewohner zu Protokoll gegeben habe, dass Alexandra, als sie am Tatabend kurz zu Hause war, weder an einem Regal, noch an dem Einbauschrank gewesen sei, in dem die Polizei bei einer späteren Hausdurchsuchung vermeintliche Brandbeschleuniger (u.a. Nitroverdünnung, Grillanzünder, Zweikomponentenkleber) gefunden hatte. Der Verkäufer des Spätverkaufs habe außerdem ausgesagt, dass Alexandra schon des Öfteren bei ihm eingekauft habe und an diesem Abend nicht versuchte, sich vor den Polizist_innen zu verstecken. Das Gutachten, welches die Kriminaltechnik in Auftrag gegeben habe, sei zu dem Schluss gekommen, dass die bei Alexandra gefundenen Caps nicht zu den Farbsprühdosen zuzuordnen seien, die in der Nähe des Tatorts gefunden worden seien. Zudem hätten sich bei den Ermittlungen am Tatort und an Alexandras Kleidung keinerlei DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder Rückstände von Brandbeschleunigern gefunden, die Alexandra belasten könnten. Laut Staatsanwältin Hoffmann "sieht die Anklage das natürlich anders": Die Widersprüche in der Aussage des Polizeibeamten Schulze hätten seine Glaubwürdigkeit mehr noch gestützt, als sie in Zweifel zu ziehen. Die Anklage hielte es daher für glaubhaft, dass der Zeuge Alexandra wiedererkannt habe, weshalb sie den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls ablehnte.

Keine Entscheidung durch das Gericht
Dem Richter war sichtlich unwohl, als er erklärte, dass das Gericht sich nicht im Stande sieht, sofort über die Aufhebung des Haftbefehls zu beraten. Eine Beratungszeit bis mindestens Montag sei nötig. Da die Beweisaufnahme bereits abgeschlossen war und sämtliche Zeug_innen gehört wurden, drängte die Verteidigung noch einmal drauf, dass das Gericht noch am gleichen Tag entscheiden solle. Denn unabhängig von der Glaubwürdigkeit der Wiedererkennung durch den Zeugen Schulze, sei nicht geklärt, ob die Person, die er am Tatort gesehen habe, auch jene sei, die das Auto in der Tatnacht in Brand gesteckt hat. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab und vertagte die Entscheidung auf "spätestens" Montag.

Die Verteidigung stellte daraufhin noch  fünf Anträge. Zuerst einen auf Begehung der Örtlichkeit, womit nachgewiesen werden sollte, dass es nicht möglich ist, vom Tatort unmittelbar zum Frankfurter Tor zu gelangen, ohne die Fahrbahn der Liebigstraße zu überqueren. Ferner sollte noch belegt werden, dass die Lichtverhältnisse im Fahrbahnbereich ausgereicht haben, um die Aussage der Zeugin Lütz zu untermauern, sie habe gesehen, dass keine Person die Fahrbahn überquert habe. Als nächstes wurde beantragt, einen Vorgang der Hamburger Kriminalpolizei zu würdigen, die im April des Jahes 2009 einen Diebstahl untersucht hatte. Die dort Geschädigte war sich bei einer Lichtbildvorlage zweifelsfrei sicher gewesen, Alexandra wiedererkannt zu haben. Die Berliner Kriminalpolizei hatte daraufhin bei der Überprüfung dieser Angaben festgestellt, dass Alexandra zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht in Hamburg, sondern an ihrer Ausbildungsstelle in Berlin gewesen war. Unter anderem in diesem Zusammenhang soll ein Professor für Verhaltenspsychologie aus Gießen geladen werden, der in den letzten 20 Jahren umfangreiche Studien im Bereich der Gesichtserkennung durchgeführt hatte. Dieser soll belegen, dass die von Schulze geschilderte Wiedererkennung kaum glaubhaft ist und daß Alexandras Gesicht so wenig markante Merkmale aufweist, dass eine Verwechslung außerdem leicht zustande kommen kann, wie auch das Verfahren um die Hamburger Lichtbildvorlage nahe legt. Dann beantragte die Verteidigung noch eine chemische Sachverständige zu hören, die bestätigen sollte, dass etwaige Rückstände eines Brandbeschleunigers an Alexandras Händen hätten feststellbar gewesen sein müssen, wenn an ihnen nachweislich noch Spuren von Trinkalkohol gefunden wurden. Zuletzt wurde noch beantragt die Beamten der 1. Einsatzhundertschaft der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung vorzuladen, die am Tatabend in der Umgebung des Tatortes erfolglos nach zurückgelassenen Spuren gesucht hatten. Das Gericht wollte auch über diese Anträge nicht sofort, sondern erst bis spätestens Montag entscheiden. Die Hauptverhandlung ging damit in die Unterbrechung.

Nachtrag
Noch am Abend entschied das Gericht positiv über den Antrag zur Aufhebung des Haftbefehls: Der dringende Tatverdacht sei nicht mehr gegeben. Nach 156 Tagen in Untersuchungshaft wurde Alexandra damit aus der JVA Pankow entlassen. Die Verhandlung wird am 3. November fortgesetzt.

 

 

Nächster Prozesstermin für Alexandra:
Dienstag, 3. November - 13 Uhr
Amtsgericht Tiergarten (Raum noch unbekannt, Soliseite beachten)

Bisherige Berichterstattung:

Alexandra:

3. Prozesstag, Alexandra: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)

http://engarde.blogsport.de/2009/10/23/justiztheater-in-berlin/

2. Prozesstag, Alexandra (Bericht)

http://engarde.blogsport.de/2009/10/14/2-prozesstag-alexandra/

1. Prozesstag, Alexandra (Bericht)

http://engarde.blogsport.de/2009/09/30/1-prozesstag-alexandra/

1. Prozesstag, Alexandra: Alexandras Anklage schwächelt (Kurzmitteilung)

http://engarde.blogsport.de/2009/09/29/anklage-schwaechelt/

Christoph:

2. Prozesstag, Christoph (Bericht)

http://engarde.blogsport.de/2009/10/24/2-prozesstag-christoph/

2. Prozesstag, Christoph: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)

http://engarde.blogsport.de/2009/10/23/justiztheater-in-berlin/

1. Prozesstag, Christoph (Bericht)

http://engarde.blogsport.de/2009/10/22/1-prozesstag-christoph/

1. Prozesstag Christoph: Christoph ist draußen (Kurzmitteilung

http://engarde.blogsport.de/2009/10/20/christoph-ist-draussen/

Der Fall Christoph T. (Hintergründe)

http://engarde.blogsport.de/2009/09/26/der-fall-christoph-t/

 

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