Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten “nebelt” die Bundesregierung

US option ausschnitt Bericht an Haushaltaussschuss
Erstveröffentlicht: 
10.11.2014

Mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA exportiert werden. Das sehen Planungen des Bundesforschungsministeriums, der Landesregierung in NRW und des Betreibers Forschungszentrum Jülich vor. Im Haushaltsentwurf für 2015 beantragt die Bundesregierung für die Umsetzung dieser “US-Option” 65,370 Millionen Euro für 2015 bereit zu stellen und weitere 170,865 Millionen Euro für 2016 ff. Unklar aber bleibt, was genau mit diesem Betrag eigentlich “eingekauft” wird bzw. wie hoch die Kosten insgesamt für den Export des Atommülls und die Weiterverarbeitung und Lagerung in den USA sein werden. Seitens der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Angaben zu den Kosten. Dazu gleich unten mehr. Bis heute gibt es nicht einmal eine entwickelte Technologie, die mit diesen Atommüll aus Jülich umgehen kann.

 

Atommüll Alarm Tatort NRW – Atommüll-Export aus Jülich in die USA rechtswidrig

Widersprüchliche Äußerungen der Bundesregierung zu den Kosten der “US-Option"

Im Rahmen der Berichterstattergespräche zu den Haushaltberatungen haben wir gemeinsam mit Roland Claus (MdB Linke, Haushaltsausschuss) zu diesen Planungen einige Nachfragen gestellt, die wir im Folgenden dokumentieren. Die Fragen beziehen sich auf die Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379 aus dem Mai 2014, in der dem Ausschuss Bericht über “Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen” erstattet wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung es mit den Angaben über die Kosten offenbar nicht sonderlich genau nimmt. Obwohl der Bericht im Mai 2014 bereits Kosten von insgesamt rund 250 Millionen als “Vertrags- und Transportkosten” im Zeitraum von 2014 – 2018 nennt, teilt die Bundesregierung im September 2014 als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs: 18/2488, PDF) mit, dass sie zu den Kosten für den Atommüll-Export noch “keine belastbaren Angaben” machen kann.

Im Bericht vom Mai werden auf Seite 13 die rund 250 Millionen Euro als “Vertrags- und Transportkosten” aufgeführt und ergänzend erläutert: “Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.” (Hervorhebung HZ)

In den jetzt auf Nachfrage erfolgten Antworten des BMBF vom Oktober 2014 wird nun aber mitgeteilt, dass in der genannten Summe neben der “technischen und rechtlichen Machbarkeit”, der “Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich” sowie dem “Transport der AVR-Brennelemente” (also das was man als “Vertrags- und Transportkosten” verstehen kann) auf einmal auch die “schadlose Verwertung der AVR Brennelemente in den USA” enthalten sein soll, also nun angeblich auch die “eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA” in dem Betrag enthalten sein soll, die im Mai 2014 noch nicht bekannt waren.

  • Auszug aus dem Bericht des Forschungsministerium an den Haushaltsausschuss (Mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen; Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15. Mai 2014, S. 13).

Erläuternd heißt es: “Vertrags- und Transportkosten” und “Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.”

  • Auszug Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Drs: 18/2488, PDF):
    Frage 11: “Von welchen Kosten wird derzeit für die Anlieferung, die Lagerung und die Aufarbeitung der AVR-Brennelemente und der THTR-Brennelemente jeweils oder zusammen ausgegangen?”
    Antwort der Bundesregierung: “Zur Höhe möglicher Kosten für Anlieferung, Lagerung und Aufarbeitung der AVR-Brennelemente oder der THTR-Brennelemente können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.” (Die Antwort in Frage 6 bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung “Überlegungen” für einen Export auch der THTR-Brennelemente “konkret nicht weiter verfolgt” hat.)
  • Auszug aus: “BMBF, Okt. 2014, Beantwortung der Fragen von Herrn MdB Claus (DIE LINKE) zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Vorfeld des Berichterstattergespräches zum HH 2015 am 13.10.2014, 3004 I Tgr. 80- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen”

“11) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: Tabelle 1, S. 13 ff: 2. Übersicht zukünftige Projekte: FJZ “US-Option”, 2014-2018: 246.235 Tsd. Euro: ” Vertrags- und Transportkosten- Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.” Siehe dazu auch unten noch weitere Erläuterungen aus dem Bericht.

Konkrete Frage:
Wann soll eine Entscheidung auf welcher Basis fallen, den AVR-Atommüll in die USA zu transportieren? Wie setzen sich die genannten Kosten im Einzelnen zusammen (detaillierte Aufstellung für die einzelnen Kostenstellen)? Sind bei den genannten Kosten auch die THTR-Brennelemente berücksichtig? Welche Kostenstellen (Lagerung, Entsorgung, Verarbeitung, Forschung etc.) werden im Weiteren anfallen? Welche Alternativen werden zum Export derzeit geprüft? Welche Kosten werden überschlägig für welche Alternative derzeit geschätzt? Bis wann liegen Kalkulationen über die Gesamtkosten der “US-Option” vor? Werden Wissenschaftler des FZJ oder anderen Unternehmen/Organisationen an der konkreten Arbeit/erforderlichen Forschung in den USA beteiligt sein? Sind für die Entwicklung der Aufarbeitungstechnik der HTR-Brennelementkugeln bereits Gelder in die USA geflossen und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:
Die USA haben im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik Interesse an der Rückführung jeglicher graphitischen Brennelemente bekundet. In der Frühphase der Sondierungen wurde daher auch erörtert, ob die THTR-Brennelemente einbezogen werden sollen. Diese Überlegungen sind nicht konkret weiterverfolgt worden.
Eine Entscheidung im Sinne eines Vertragsschlusses zwischen dem US-Department of Energy (DOE) und dem FZJ zur Realisierung der US-Option kann a) erst erfolgen nach Klärung aller Vorfragen zur technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR Brennelemente durch die USA und b) nur erfolgen im Kontext mit den sich aus der Räumungsanordnung des Wirtschaftsministeriums NRW (MWEIMH) vom 2. Juli 2014 ergebenden Vorgaben zur unverzüglichen Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich (BZL Jülich) . Nach dieser Anordnung hat das FZJ gegenüber dem MWEIMH auf der Grundlage eines detaillierten Räumungskonzepts die schnellstmögliche Räumungsoption zu identifizieren und schlüssig darzulegen. Nach den Informationen des FZJ werden hierzu 3 Alternativen untersucht:
• Verbringung der AVR-BE in das TBL Ahaus
• Verbringung der AVR-BE in die USA
• Verbringung der AVR-BE in ein am Standort Jülich neu zu errichtendes ZL

Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen ist dabei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Alternative seiner Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 6 8 5 80 für die “US-Option” ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA Die veranschlagten Kosten betreffen Ausgaben für
• die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA (als Herkunftsland des uranhaltigen Kernbrennstoffs),
• eine Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich,
• einen Transport der AVR-Brennelemente,
• die schadlose Verwertung der AVR-Brennelemente in den USA
Die im Bundeshaushaltsplan 2014 Einzelplan bei Kapitel 3004 Titel 6 85 80 für die “US-Option” ausgewiesenen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10 Mio. € betreffen in erster Linie den Finanzierungsanteil des Bundes für die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Verbringung der hochangereicherten AVR-Brennelemente in die USA und ihrer dortigen schadlosen Verwertung. Diese auf US-Seite am Standort Savannah River Site (SRS) durchgeführten Prüfungen dauern noch an. So werden derzeit die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab einer Machbarkeitsüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon Anlage in SRS, um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen. Nach eigenen Angaben hat das FZJ hierzu bislang rund 7,9 Mio. Euro aufgewandt.

Hierzu hat das BMBF zusammen mit dem DOE sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs in die USA zu schaffen. Das DOE hat in diesem Zusammenhang im Mai 2014 mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.

Die zuvor genannte Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmten Finanzvolumens. Die Bundesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen über die Kosten einer Rückführung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA machen.

12) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: FJZ ” US-Option”, S. 16: “Die Genehmigungs- und Logistikplanung bei den Transporten ist sehr umfangreich. Rechtliche Einsprüche gegen Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Bspw. könnte eine mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des A VR zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.”

Konkrete Frage: Was ist mit “temporären Zwischenlagermengen” gemeint? Worin ist aus Sicht der Verfasser dieses Berichts eine “mangelnde Mitwirkung” des Landes NRW zu sehen bzw. wieso wird diese befürchtet? Es wird ein dreistelliger Millionenbetrag für die US-Option im Haushalt eingestellt (250 Mio. bis 2018 s.o.). Diese umfassen lediglich die Vertrags- und Transportkosten, nicht aber die vermutlich höheren Kosten für Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung. Wieso warnen angesichts dieser dreistelligen Mio. -Beträge die Berichtsverfasser davor, für ein neues Lager in Jülich ein dreistelliger Millionenbetrag eine “erhebliche Auswirkung”, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Landes NRW resultieren könnte? Wenn die Kosten für die US-Option derzeit insgesamt nicht genannt werden können, wieso kann dann eingeschätzt werden, dass der Beau einen neuen Lagers in Jülich gegenüber der US-Option hinsichtlich der Kosten eine “erhebliche Auswirkung” haben könnte? Bedeuten diese “erheblichen Auswirkungen”, dass die Bundesregierung den Export anstrebt, weil dieser sich kostengünstiger gegenüber anderen Optionen darstellt? Von welchen Kosten für ein neues Lager in Jülich wird ausgegangen und aus welchen Gründen sollte die US-Option kostengünstiger sein?

Antwort:
Bei den hier vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtsausführungen handelt sich um eine Erläuterung allgemeiner Planungs- und Kostenrisiken. In diesem Sinn handelt es sich bei dem Begriff “temporäre Zwischenlagermenge” um eine kurzfristige Bereitstellungslagerung, die sich bei jedem Transport, sei er nun lang oder kurz bemessen, ergeben kann, wenn Transportbehälter von einem Transportmittel (Luft, Straße, Wasser, Schiene) auf ein anderes Transportmittel umgeladen werden müssen.

Konkret im Hinblick auf die US-Option gehen die aktuellen Planungen des FZJ allerdings davon aus, dass auf Grundlage einer “Just-in time-Logistik” keine Bereitstellungslagerung erforderlich ist.

Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 685 80 für die “US-Option” ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA. Diese Kostenschätzung betrifft die Finanzierung der US-Option in toto; sie ist wegen der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem DOE – gerade auch im Hinblick auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Kostenfaktoren (Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA) – mit Unsicherheiten behaftet.

Im Falle einer Realisierung der US-Option wären die – dann unmittelbar beim FZJ anfallenden – Gesamtkosten von Bund und Land NRW (als Zuwendungsgeber) zu tragen. Dabei wirkt das Land NRW über den Aufsichtsrat des FZJ entscheidend an der Willensbildung der FZJ GmbH mit und trägt folglich erhebliche Mitverantwortung bei der Einleitung und Ausrichtung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren durch das FZJ als Antragsteller.
Bei dem hierzu vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die rein vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos, die in erster Linie – auf der Grundlage von Informationen des FZJ – einen Kostenvergleich zu der Räumungsoption ..Transport der AVR-BE in das zentrale TBL Ahaus” herstellt. Dabei wäre die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-BE handeln würde.

Bisher ist es nicht gelungen, den Nachweis der Erdbebensicherheit für den Standort Jülich zu führen. Deshalb hat das MWEIMH die Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet. Unbeschadet der Kostenaspekte präferiert das BMBF deshalb- auf der Grundlage des aktuell erreichten Verfahrensstandes – aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit der Räumungsanordnung des MWEIMH vom 2. Juli 2014 einen Abtransport der AVR-BE in die USA oder in das TBL Ahaus. Welche Option zum Tragen kommt, hängt insbesondere von einer Bewertung des vom FZJ erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR Behälterlager in Jülich durch das MWEIMH als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab. Bis dahin sind bereits aus Sicherheitsgründen möglichst beide Transportoptionen offen zu halten.

Die US-Option könnte auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Sicherheitsverständnisses zusätzlich auch der von den USA programmatisch intensiv verfolgten und von der Bundesregierung unterstützten globalen Non-Proliferation Rechnung tragen.”