Keine Zusammenarbeit mit Repressionsbehörden! Unser Protest bleibt legitim!

Demmin 2014 (Foto: Sören Kohlhuber)

Im Zusammenhang mit den Gegenprotesten zu dem diesjährigen Naziaufmarsch am 08.05.2014 in Demmin (M-V) haben nun einige Genoss_innen Post von der Polizei erhalten. Konkret geht es dabei um die Leute, die mit den Bussen zu dem jährlich wiederkehrenden Naziaufmarsch angereist sind. Es wird ihnen vorgeworfen gegen § 27 des Versammlungsgesetzes (Vermummung) verstoßen zu haben. Aus diesem Anlass haben bereits mehrere Leute bei uns gemeldet, dass die Bullen nun Vorladungen zu dem Vorwurf verschicken. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, euch auf diesem Wege nochmals dem Umgang mit solchen Schreiben zu erklären.

 

Niemand ist verpflichtet als Beschuldigte_r oder Zeug_in den Vorladungen der Polizei nachzukommen. Solltet ihr nun auch eine solche Vorladung erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren und sich bei seiner Ortsgruppe der Roten Hilfe zu melden. Auf gar keinen Fall solltet ihr dem Schreiben der Polizei folge leisten und zur Vernehmung erscheinen. Denn auch wenn ihr meint, die Beamten überlisten zu können, dürft ihr nicht vergessen, dass sie für solche Verhörsituationen geschult sind. Darüber hinaus ist es ihnen auch nicht daran gelegen, euch von dem Vorwurf zu entlasten. Grundsätzlich gilt, wenn niemand spricht, kann auch niemand gefährdet werden – frei nach dem Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Spätestens bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft solltet ihr euch Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin suchen. Denn anders als bei einer Vorladung durch die Bullen, seid ihr verpflichtet diese wahrzunehmen. Hierbei gilt, dass man als Beschuldigte_r ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dass heißt ihr braucht keine Aussage zur Sache machen. Solltet ihr eine Vorladung als Zeug_in durch die Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist es ebenfalls empfehlenswert euch einen Rechtsbeistand zu nehmen. Zwar habt ihr auch in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber nur dann, wenn ihr mit den Beschuldigt_innen verwandt oder verschwägert seid, oder ihr euch selbst einer Straftat belasten würdet.

Weitere Informationen zur Aussageverweigerung findet Ihr unter: Rote Hilfe


Am Ende bleibt nochmals ganz klar festzuhalten, dass unser Protest gegen Naziaufmärsche legitim ist und wir uns auch nicht kriminalisieren und einschüchtern lassen. Einzig und allein der Polizeieinsatz am 08.05.2014 war kriminell! Wir werden auch in Zukunft nicht tatenlos zusehen, wie Nazis versuchen die Geschichte umzudeuten oder gar für ihre Zwecke zu vereinnahmen. Daher werden wir auch im kommenden Jahr zu den Gegenprotesten in Demmin mobilisieren und zahlreich in der Stadt erscheinen!

Achtet auf Ankündigungen unter: Antifa Rostock

Alerta Antifascista!