Ein 17-jähriger dunkelhäutiger Jugendlicher soll bei einer Auseinandersetzung mit Polizeibeamten schwer verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt.
Der 17-Jährige soll bei dem Polizeieinsatz am vergangenen Wochenende geschlagen und getreten worden sein. Durch den Tritt eines Polizeibeamten ins Gesicht habe er unter anderem einen mehrfachen Nasenbeinbruch erlitten, so sein Anwalt. Weil an einer Karlsruher Straßenbahnhaltestelle eine Glasscheibe zu Bruch gegangen war, war die Polizei gerufen worden. Der Einsatz eskalierte dann offensichtlich. Der Jugendliche bestreitet, etwas mit der Sachbeschädigung zu tun zu haben.
Ins Gesicht getreten
Der 17 Jahre alte Yunis erzählt, er sei von zwei Beamten festgehalten und schwer verletzt worden. Einer habe ihn mitten ins Gesicht getreten. Auf der Wache wurde der in Reutlingen geborene afrikanisch-arabisch stämmige Jugendliche vom diensthabenden Arzt untersucht. Der sagte ihm, er solle ins Krankenhaus gehen. Doch die Polizisten sperrten ihn in eine Zelle. Nach vier Stunden hätten sie ihn gehen lassen, berichtet der 17-Jährige gegenüber dem SWR. Erst am nächsten Tag sei er ins Krankenhaus gegangen, wo die schweren Verletzungen diagnostiziert wurden. Sein Anwalt hat Strafanzeige gegen die Polizisten gestellt, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Er beschuldigt die Beamten zudem, den Jugendlichen nur wegen seiner Hautfarbe verdächtigt zu haben.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Polizei bestätigt den Einsatz am Samstagabend. Neben dem 17-Jährigen sei auch ein anderer junger Mann kontrolliert und verletzt worden. Beide hätten sich gegen die Polizeikontrolle gewehrt, sagte ein Sprecher der Karlsruher Polizei. Wie es zu den schweren Verletzungen kommen konnte, kann auch die Polizei noch nicht erklären. Auch muss geklärt werden, ob in der Nacht tatsächlich versäumt wurde, dem Jugendlichen zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat objektive Aufklärung des Falls versprochen. Die Polizei hat ihrerseits Anzeige erstattet wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.
Stand: 07.10.2014, 15.04 Uhr