Claudia Falke ist wegen der „Billigung einer Straftat“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin bezeichnete sie als „Gesinnungstäterin“.
HAMBURG taz | Die Schanzenviertel-Aktivistin Claudia Falke (50) ist am Montag vom Hamburger Landgericht wegen „Billigung einer Straftat“ zu 120 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – „Aufruf zu einer Straftat“ – konnte in dem Berufungsverfahren nicht nachgewiesen werden. Für Falkes Anwalt Andreas Beuth bleibt auf den ersten Blick dennoch nicht nachvollziehbar, warum das Urteil über dem Schuldspruch des Amtsgericht von 70 Tagessätzen liegt.
Doch seine Frage sollte nicht unbeantwortet bleiben: Nach dem fünf Monate andauernden Prozess führte Richterin Ulrike Schönfelder in ihrer Urteilsbegründung aus, dass es sich bei Falke um eine „Gesinnungstäterin“ handeln würde. Die Kammer hätte lange erwogen, gegen Falke eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung zu verhängen, das sei aber wäre im liberalen Hamburg wohl auf wenig Verständnis gestoßen.
In ihrem Exkurs führte Schönfelder nach Angaben von Falkes Verteidiger Beuth aus, dass sie früher auch „links gedacht“ hätte. Aber Falke sei trotz zahlreicher Anzeigen und Verfahren in ihrer Auffassung konstant geblieben, so dass sie irgendwann im Gefängnis landen werde.
Falke gehört zum Netzwerk gegen das Mövenpick-Hotel im Wasserturm und für den Erhalt des Schanzenparks. Sie war in mehreren Verfahren mit dem Vorwurfs des Hausfriedensbruch konfrontiert, weil sie das Gelände betreten hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte alle Verfahren verworfen, weil das Mövenpick-Gelände allgemein zugänglich sei.
Falke war in diesem Prozess angeklagt, an der Verbreitung eines Plakates „Schanze entwerten“ gegen die Gentrifizierung des Schanzenviertels beteiligt gewesen zu sein. Es zeigt die Besetzung eines leerstehenden Hauses, kaputte Gläser bei Edelboutiquen und Attacken auf Polizeireviere.
Als das Plakat im Rahmen der laufenden Polizeiaktionen im Gefahrengebiet Schanzenviertel im Januar angebracht wurde, wurde Falke bei einer Razzia in der Taverna Plaka in der Schanzenstraße angetroffen. Sie hatte zwar einen Pinsel in der Jackentasche, jedoch wurde bei ihr kein Klebstoff gefunden.
Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil Prozessbesucher teilweise T-Shirts mit dem inkriminierten Plakat trugen. Daraufhin ordnete Richterin Schönefelder umfangreiche Personalienfeststellungen an.
Falke kündigte an, zukünftig bei keinem Prozessen gegen sie mehr anwesend zu sein. „Solange meine Supporter kontrolliert und registriert werden gehe ich da nicht hin.“