Neonazi-Kameradschaft im Vereinsregister

Erstveröffentlicht: 
18.07.2014

„Sturm 18 e.V.“

 

Von Joachim F. Tornau und Carsten Meyer

 

Das Kasseler Amtsgericht akzeptiert die Gründung von "Sturm 18 e.V.". Der Gründer und Präsident des Vereins ist der Neonazi-Führer Bernd T. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung sitzt er derzeit in U-Haft

 

Der Kasseler Neonazi-Führer Bernd T. sitzt erneut hinter Gittern. Der 39-Jährige, der erst im Februar nach mehr als zweijähriger Haft aus dem Gefängnis entlassen worden war, wurde am Donnerstagabend in Untersuchungshaft genommen: Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der zweifachen gefährlichen Körperverletzung ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Bernd T. steht unter Verdacht, sich Anfang Juli in seiner Wohnung im Kasseler Stadtteil Wehlheiden an einer 16-Jährigen vergangen zu haben. Drei Tage später soll er die Jugendliche dann misshandelt und bedroht haben, um zu verhindern, dass sie die Tat anzeigt. Und auch seine 21 Jahre alte Mitbewohnerin soll er mit Schlägen und Tritten in den Unterleib traktiert haben.

Der Gründer und Chef der braunen Kameradschaft „Sturm 18“ hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt, als seine Versuche zur Schaffung eines rechtsextremen Knast-Netzwerks aufflogen. Im Verborgenen zu agieren ist seine Sache ohnehin nicht: Bernd T., der unter anderem wegen Tötung eines Obdachlosen vorbestraft ist, sucht regelrecht die Öffentlichkeit. Am 20. April dieses Jahres – wohl nicht zufällig am 125. Geburtstag Adolf Hitlers – wandelte er seine Kameradschaft ganz offiziell in einen Verein um. Er selbst darf sich jetzt „Präsident“ nennen.

Unter der Registernummer VR 5129 wurde „Sturm 18 e.V.“ Ende Juni ins Vereinsregister des Kasseler Amtsgerichts eingetragen. Laut Satzung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, soll sich der Zusammenschluss um die „Erhaltung der deutschen Schrift, Sprache und Kultur, die Schaffung von Freizeittreffs, die Bildung von Sportclubs, die Familien- und Gefangenenhilfe sowie die Förderung von benachteiligten Personen und Personengruppen im In- und Ausland“ kümmern.

Dass das nicht so harmlos ist, wie es sich liest, verrät nicht nur die Liste einschlägig bekannter Gründungsmitglieder, sondern auch Paragraf 14 der Satzung: Vereinssymbol, steht da, sei der „Reichsadler von 1935-1945 in modifizierter Version mit der Zahl ‚18‘ im Eichenlaubkranz“. Die Ziffern ersetzen das verbotene Hakenkreuz – bei Neonazis stehen sie für AH, die Initialen Adolf Hitlers. Und so sah auch schon das Logo der wegen ihrer Gewaltbereitschaft berüchtigten Kameradschaft Sturm 18 aus.

Gleichwohl wurde die Satzung – nach zweimaliger Überarbeitung wegen formaler Fehler – vom Amtsgericht genehmigt. Dabei verpflichtet das Statut die Mitglieder sogar zu Straftaten: Bei „allen offiziellen Veranstaltungen, Versammlungen, Treffen o.ä.“, so heißt es in Paragraf 5 c, herrsche „Uniformpflicht“. Doch zu Versammlungen uniformiert zu erscheinen, ist in Deutschland verboten. Es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung – als Pfadfinder beispielsweise. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft.

Bernd T. und seine Gesinnungsgenossen schert das nicht. Sie sind überzeugt, das Rechte zu tun – und wollen für ihren braunen Club deshalb auch noch die Anerkennung als gemeinnütziger Verein beantragen.