Im Rahmen des dritten Nächtlichen
Tanzvergnügens vom 8. Juni 2013 wurden mindestens zwei Personen mit
einer Geldbusse bestraft. Ausserdem läuft gegen eine Person ein
Vorverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung von der
Hausbesetzung an der Florastrasse 15 im letzten Dezember.
Geldbusse
für zwei Fahrer des Nächtlichen Tanzvergnügens
Kurz vor Beginn der Nachttanzdemo
im Juni 2013 wurden die zwei LKW's, welche als Bar- sowie Musik-Wagen
dienten, von der Polizei kontrolliert. Von allen Anwesenden wurden
die Personalien aufgenommen. Nachdem dies geschehen war, wurden die
zwei Lastwagen von der Polizei wieder freigegeben. So konnten die
beiden Wagen doch noch zur Demonstration stossen, welche aufgrund
dieses Vorfalls etwas verspätet los zog.
Im Dezember
erhielten die zwei Fahrer dann Post von der Polizei. Und zwar ein
Strafbefehl wegen unberechtigtem Mitführen von Personen auf der
Ladefläche. Die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg verhängte jeweils
eine Geldbusse von Fr. 300.–, zuzüglich Gebühren im ungefähr
gleichen Bereich. Diese beiden Bussen konnten von der KAZ, Dank den
Spenden am Nächtlichen Tanzvergnügen, übernommen werden.
Wie
aus bürgerlichen Medien zu erfahren war, konnte die Polizei jedoch
die Organisator*innen der Tanzdemonstration nicht ausfindig machen.
Daher ist bis jetzt nicht damit zu rechnen, dass noch versucht wird,
die Kosten von rund einer halben Million Franken, einzelnen
Aktivist*innen anzulasten.
Vorverfahren wegen der Hausbesetzung an der Florastrasse
Am 26. Dezember 2013 wurde von der KAZ
die leerstehende Liegenschaft an der Florastrasse 15 in Aarau
besetzt. Nach anfänglichem Einrichten und einer Soli-Cocktail-Bar
wurde das Haus aufgrund einer Räumungsandrohung durch die
Besitzerin, der Real Estate HRS, nach zwei Tagen fristgerecht
verlassen.
Deswegen war es auch eher überraschend, dass eine
Person eine Vorladung erhielt, in der sie als Beschuldigter wegen
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch auf den Polizeiposten
eingeladen wurden. Nachdem die Person die ersten Vorladungen nicht
war nahm, wollte der zuständige Polizist den Beschuldigten zu Hause
besuchen. Dieser war zu diesem Zeitpunkt aber nicht anwesend.
Nach einigem hin und her kam es dann
schlussendlich doch noch zur Einvernahme. Der Beschuldigte
verweigerte auf alle Fragen die Aussage. Es stellte sich heraus, dass
ihm vorgeworfen wird, im Haus diverse Sachbeschädigungen begangen zu
haben (was nicht genauer erläutert wurde) sowie in der
Nachbarschaftsliegenschaft eine Scheibe eingeschlagen zu haben (um
von dort Strom zu beziehen). Wie die Polizei zum Verdacht gekommen
ist, dass es die beschuldigte Person gewesen sei, ist uns
unklar.
Wie der Strafbestand des Hausfriedensbruch erfüllt
worden sein soll, erschliesst sich uns noch weniger. Denn die Polizei
selber gibt an, dass das Haus fristgerecht verlassen wurde. Somit ist
der Strafbestand ganz klar nicht erfüllt worden. Der Verdacht des
Hausfriedensbruch rechtfertigte dann auch die Erkennungsdienstlichen
Massnahmen und die DNA-Entnahme, welche der Beschuldigte über sich
ergehen lassen musste.
Wir sehen in diesem Vorgehen einen
schlechten Versuch, Aktivist*innen und Sympathisant*innen
einzuschüchtern. Aber nicht mit uns!
Unsere Solidarität
gegen ihre Repression!
KAZ [Kampagne für ein autonomes
Zentrum]