Am 13.6. fand vor dem Landgericht Bückeburg ein Berufungsprozess gegen zwei Antimilitaristen aus Hannover statt, der mit einer Einstellung gegen Zahlung von insgesamt 1000 Euro endete, obwohl in erster Instanz saftige Urteile verhängt worden waren.
Einer war zu 4 Monaten Knast auf 2 Jahre zur Bewährung und der Andere zu 120 Stunden Zwangsarbeit verurteilt worden. Es ging um das Stören eines Bundeswehrkonzertes in Bad Nenndorf, bei dem 3 Soldaten durch eine Rauchbombe zum Husten gebracht wurden. Angeklagt und verurteilt wurden die Beiden wegen gefährlicher Körperverletzung.
Obwohl, wie im ersten Prozess, keine Aussagen und Zugeständnisse gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft gemacht wurden, sah sich letztere noch vor Beginn der Zeugenaussagen dazu genötigt, einer Einstellung zuzustimmen. Der Staatsanwalt hatte zwar zu Beginn großspurig verkündet, dass er im Berufungsverfahren auf keinen Fall einer Einstellung zustimmen würde, da sowohl ein Schuldeingeständnis und eine Entschuldigung verweigert wurden. Nach 2 Stunden Verhandlung um die Einstellungsbedingungen konnte er dem Druck aber nicht mehr standhalten. Selbst der Richterin war irgendwann klar, dass das Konstrukt von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft nicht ausreicht, um das Urteil der ersten Instanz zu bestätigen.
In dieser wurden Anfang Dezember mit fadenscheinigen Gründen Beweisanträge abgelehnt und bewusst Zeugenaussagen falsch gedeutet.
An dem Prozess hat sich mal wieder gezeigt, dass es richtig ist, nicht mit dem Staat zu kooperieren, seine politische Meinung auch vor Gericht offensiv zu vertreten und ansonsten keine Aussagen zu machen.
Die Antimilitaristen erklärten im ersten Prozess, dass sie sich weiter gegen Krieg und Militarismus engagieren werden, egal, wie das Urteil ausfällt.
Der zweite Termin vor dem LG Bückeburg, der für den 27.6. angesetzt war, fällt also aus.
Berichte zur Aktion:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Uebersicht/Rauchbomben-gegen-Bundeswehr-Band
http://de.indymedia.org/2012/06/331936.shtml
Prozessbeobachter_in