Jobcenter-Wahnsinn / Diskriminierung unter 25 Jähriger Personen

Unter 25-jährige Arbeitslosengeld-II-Berechtigte werden, mehr als dreimal so häufig sanktioniert wie jene, die das 25. Lebensjahr überschritten haben. Dass sie obendrein sehr viel härter sanktioniert werden als über 25-jährige ist – wie mehrfach, unter anderem auch vom Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit, moniert wurde – nicht nur problematisch. Diese Sonderregelung ist offenkundig auch rechtlich nicht haltbar. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Sofia Davilla plädiert angesichts der Tatsache, dass mit den schärferen Sanktionen bei unter 25-jährigen gegen drei zentrale Rechtsnormen verstoßen wird, für deren ersatzlose Abschaffung.

 

Sie zeigt auf, „dass § 31 Abs. 5 SGB II nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums darstellt (…), sondern auch nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung gem. Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) steht“. (S. 557)

 

Unter 25 Jährige Personen dürfen sofort 100%ig sanktioniert werden, wenn bsw. eine vom Jobcenter untergejubelte Maßnahme abgebrochen wird, oder diese erst gar nicht angenommen wird.

 

Bedeutet- 3 Monate lang keinen Cent für Essen, Nahrung, Kleidung, kulturelle Bedürfnisse usw.

 

Wenn das Jobcenter dann Noch Eine Sanktion ausspricht, verliert die junge Person auch seine Wohnung & Krankenversicherung und landet auf der Straße.

 

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Die Jobcenter müssen verklagt werden, wenn nicht gar mehr!

 

Nieder mit den Repressionsorganen und den Personen, welche für sie "arbeiten"!