Auch bei ASSE-II Schließung muß die Langzeitsicherheit das zentrale Kriterium der Atommüll-Lagerung sein!


Erklärung zur heutigen Pressekonferenz,

10.00 Uhr, Restaurant Leineschloß, Hannover, Präsidentensuite

 

Bundesumweltminister und Bundesamt für Strahlenschutz haben Anfang September ihre Kriterien für die Entscheidung über das  Schließungskonzept für ASSE II vorgelegt. 


Wir haben den Eindruck, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiber schon eine klare Präferenz für die Schließung der ASSE II hat und seine Kriterien jetzt so eingerichtet hat, dass sie auf seine Variante hinausläuft. Dabei  steht nicht die aus der Bevölkerung geforderte Langzeitsicherheit im Vordergrund, um die es bei jedem Atommüll-Endlager letztlich geht. Wenn eine langzeitsichere Lagerung am Standort ASSE-II nicht  möglich ist, dann muß der Bund daraus die Konsequenzen ziehen und kann nicht einfach zu Lasten der hier lebenden Menschen und nachfolgender Generationen die Anforderungen abschwächen.


Kern der Kritik ist:

  • BMU und BfS machen nicht, wie dies bei jedem Endlager zwingend sein müßte, die Langzeitsicherheit am Standort zum zentralen Kriterium. Damit ignorieren sie eine wesentliche Forderung, die bei vielen Veranstaltungen und Diskussionen von der Bevölkerung geäußert wurde.
  • Die Betriebssicherheit eines alten Bergwerkes, Instabilität des Grubengebäudes und Gebirgsmechanik dürfen keine Kriterien für den Umgang mit Atommüll sein. Der Betreiber hat ggfs. durch die erforderlichen technischen Maßnahmen sicherzustellen, dass das Zeitfenster für ein ordnungsgemäßes, an der Sicherheit orientiertes Verfahren vergrößert wird.
  • Revidierbarkeit des beschlossenen Konzeptes (falls sich wie beim bisherigen Vorgehen zeigt, dass es nicht funktioniert) und Überwachbarkeit als wesentliche Anforderungen aus der Bevölkerung wurden bisher ignoriert. Allerdings hat das BfS eine gewisse Nacharbeit zugesagt.

 

Kritisiert wird auch, dass nicht alle Optionen gleichwertig  betrachtet wurden. Zur Rückholung der LAW ist lediglich eine Studie zur „Beurteilung der Möglichkeit einer Rückholung der LAW-Abfälle...“  in Auftrag gegeben worden und es werden nicht alle technischen Möglichkeiten zur Minimierung der Stahlenexposition ausgelotet. 


Im Ergebnis kommen wir zu dem Schluß, dass es im Kriterienbericht nicht darum geht, Maßstäbe für einen ergebnisoffenen Vergleich gleichwertig untersuchter Optionen vorzulegen, sondern die Argumente für eine bereits bevorzugte Schließungsvariante zu sortieren. 

 

Dass es sich hierbei um die Option handelt, die das BfS selbst erarbeitet und die auch bei dem vom BfS mit großem Nachdruck betriebenen Verfahren in Morsleben verfolgt wird, ist sicherlich kein Zufall. Dabei würde der Atommüll an einem erklärter Maßen ungeeigneten Standort belassen und lediglich die Ausbreitung der Radioaktivität durch den Bau technischer Barrieren und die Verfüllung mit Feststoff (Betonmischungen) verlangsamt werden.


Hamburg / Hannover, 21. September 2009

 

 

ROBIN WOOD,

Thomas Erbe

 

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD,

Peter Dickel

 

Dr. Frank Hoffmann 

Verfahrenstechniker / Anwohner)

Andreas Riekeberg

 

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Mit freundlichen Grüssen

pressedienst@ag-schacht-konrad.de