Die JVA Freiburg, in Gestalt ihres Anstaltsleiters hat am 13.03.2014 mitgeteilt, sie verbiete dem Politmagazin KONTRASTE (ARD) mich im Rahmen eines Fernseh-Interviews zum Thema Isolationshaft zu befragen.
Vorgeschichte
Wie mir Markus P., vom Rundfunk Berlin-Brandenburg Ende November 2013 schrieb, recherchiere man derzeit zum Thema Einzelhaft; angestoßen von einem Fall in Bayern, wo ein Brüderpaar, welches einen Polizisten erschossen haben soll, in Einzelhaft saß. Raimund M.,einer der Brüder, wurde durch die Isolation schwer geschädigt (https://linksunten.indymedia.org/node/100078).Bei den Recherchen sei man auch auf meine Publikationen zum Thema Isohaft gestoßen und wolle mich deshalb interviewen.
Nachdem ich mein Einverständnis erklärte, wurde Anfang Dezember 2013 durch den rbb bei der JVA Freiburg ein Antrag auf Genehmigung gestellt.
Die Entscheidung des Anstaltsleiters E:
Am 13.03.2014, immerhin fast drei Monate nach Antragstellung, ließ der Anstaltsleiter E., durch seinen Beamten, Hauptsekretär M.mitteilen, man lehne ein solches Interview ab. Um jedoch der „ hohen Bedeutung“ der Pressefreiheit zu entsprechen, stehe es dem Journalisten frei, mich ohne Kamera und ohne Tonbandgerät zu besuchen. Ein TV-Interview sei geeignet meine Resozialisierung zu gefährden, insbesondere eine unzutreffende „Märtyrer“-Haltung zu unterstützen.
Die Klage
Gegen diese Entscheidung habe ich am 17.03.2014 bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg, Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt (AZ.13 StVK 158/14). Einleitend teilte ich mit, dass die Anstalt kein Problem damit habe Sexualtätern Pressetermine zu gestatten, so z.B. einem Mitverwahrten, der für eine Reihe zdf_neo interviewt wurde, es also eine willkürliche Ungleichbehandlung darstelle, mir ein TV-Interview zu verbieten.
Ich hielt in dem Schriftsatz der JVA vor, sie versuche das Bild in der Öffentlichkeit zu manipulieren, in dem sie einem Menschen, der viele Jahre selbst in Isolationshaft saß und deshalb über deren schädliche Folgen authentisch berichten könne, verbiete, sich in einem solchen TV-Interview zu äußern; zumal in einem ARD-Politmagazin, welches nicht dafür bekannt sei, einseitige Propaganda von Gefangenen zu verbreiten, weshalb durchaus gewährleistet sei, dass die Berichterstattung ausgewogen verlaufen werde.
Bewertung
Ob es sich in rechtlichem Sinne um Zensur handelt (denn eigentlich verbietet Artikel 5 Abs.1 Grundgesetz jegliche Zensur) mag dahin stehen. In politischem Sinne ist es allemal eine solche, denn der Anstaltsleiter will verhindern, dass die unbestreitbar gegebenen schädlichen Folgen lang dauernder Isolationshaft - und auch in der JVA Freiburg wird an vielen Gefangenen Isohaft vollstreckt - medial breit bekannt werden, dass aus erster Hand jemand darüber berichtet.
Spannend ist, dass diese Entscheidung unter der Regierung von Grün/Rot (in Stuttgart regiert bekanntermaßen eine solche Koalition) gefällt worden ist; zweier Parteien die mit Verve Zensur und unmenschliche Haftbedingungen in anderen Staaten anprangern. Aber wenn es um den eigenen grünen Vorgarten geht, wird man schnell recht schmallippig.
Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV-Abt.)
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79104 Freiburg
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