Während für Strafgefangene es eine Ermessensleistung der Haftanstalt darstellt, ob sie Ausführungen gewährt, haben Sicherungsverwahrte hierauf einen einklagbaren Rechtsanspruch.
Die Rechtslage
Strafgefangenen „kann“ die Anstalt Vollzugslockerungen gewähren, sie hat hier ein sehr weites Ermessen; den Sicherungsverwahrten, also jenen, die ihre Strafe längst abgesessen haben und nur noch verwahrt werden, auch wenn das Wörtchen „nur“ hier eher fehl am Platze sein dürfte, muss sie Lockerungen, zumindest jedoch Ausführungen gestatten.
Bei Ausführungen wird der/die Betreffende von VollzugsbeamtInnen bewacht und ggf. auch gefesselt.
Meine eigene „Ausführung“ am 25.03.2014
Nach rund 17 ½ Jahren war es das erste Mal, dass ich die Anstalt verließ, ohne zu einem Gerichtstermin zu müssen. Es ging rund drei Stunden mit dem JVA-Auto nach Stuttgart, da dort eine langjährige Freundin lebt, die sich nicht darum schert, wenn plötzlich drei JVA-Beamte in Uniform auftauchen, einen in Knastkleidung gewandeten Glatzkopf in der Mitte, dieser gefesselt und mit einer zusätzlichen Kette an einen Beamten gekettet.
Knapp 2 ½ Stunden konnte ich dann bei Frau E. verbringen, die Beamten hielten sich meist dezent im Hintergrund. So konnte ich die Wohnung besichtigen, inkl. des Balkons, mit einer wunderbaren Aussicht. Es gab einige leckere vegetarische Sachen zu essen, dann war da noch Fanny, die Labradorhündin von Frau E. Sehr zutraulich und es machte Spaß, der Hündin das Fell zu kraulen.
Schließlich konnte ich noch ein wenig im Internet surfen, was insoweit spannend war, als dass uns in der JVA Freiburg derartiges ansonsten, also in der JVA, verboten ist, wir nicht einmal Zugang zu einem PC erhalten (im Unterschied zu anderen Bundesländern, wie z.B. Niedersachsen, wo in den SV-Zellen sogar Computer mit, wenn auch eingeschränktem, Internetzugang, stehen).
Alle drei Monate kann man solch eine Ausführung in Anspruch nehmen.
Bewertung
Nicht wenige Verwahrte verzichten auf die ihnen zustehenden Ausführungen, da sie sich nicht „wie ein Hund“ an einer Kette ausführen lassen wollen. Eine Haltung, die ich gut verstehen kann, denn es ist eine Zumutung, von uniformierten Beamten bewacht, gefesselt und an einen Beamten gekettet ausgeführt zu werden. Das hat tatsächlich etwas von „einen Hund Gassi führen“. Trotzdem ist es wichtig, diese Annäherung an das Leben draußen, auch wenn es nur Stunden währt, zu nutzen, um zumindest punktuell einen Bezug zur Freiheit zu bewahren. Es macht einen Unterschied, ob man etwas nur via Fernseher mitbekommt, oder hautnah selbst erlebt.
Allerdings muss man auch sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht solche Ausführungen fordert, damit die Verwahrten ihre „Lebenstüchtigkeit“ bewahren und den schädlichen Folgen der Langzeitinternierung entgegen gewirkt werden soll, dann reichen 4 Ausführungen pro Jahr nicht mal ansatzweise aus (in Niedersachsen gibt es zumindest ein Mal pro Monat eine Ausführung; eigentlich sollte man derartiges wöchentlich oder noch öfters machen, was allerdings an der knappen Personalsituation scheitert und auch an dem Unwillen, für all diese „Schwerstkriminellen“ allzu viel Aufwand zu betreiben).
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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