Der Staatsvertrag des ZDF ist verfassungswidrig und muss geändert werden: Laut Bundesverfassungsgericht hat die Politik zu viel Macht in den Gremien des TV-Senders. Die Verfassungsklagen von Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen zu viel staatlichen und parteipolitischen Einfluss auf das ZDF waren erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staatsvertrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders in mehreren Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Insbesondere die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats verstößt demnach gegen die Rundfunkfreiheit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in seiner Urteilsbegründung. Er verwies auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Diese müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen "facettenreich widerspiegeln", so Kirchhof. Die Bundesländer müssen nun bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden und sich dabei an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. So verfügte es, dass im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden muss und Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben dürfen. Causa Brender war der Auslöser Anlass für das Karlsruher Verfahren war der Eklat um die gescheiterte Vertragsverlängerung für den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatte der von der Union dominierte ZDF-Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag Brenders nicht verlängert, obwohl der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter dafür plädiert hatte. Brender hatte zuvor Unionspolitikern, die unmittelbaren Einfluss auf Sendebeiträge nehmen wollten, mit der Veröffentlichung ihrer Namen gedroht. Der Union hatte er zudem vorgeworfen, den Verwaltungsrat dominieren zu wollen. Was Staat und Parteien von der im Grundgesetz garantierten Unabhängigkeit der Medien halten, zeigte sich bereits in der mündlichen Verhandlung zum ZDF-Staatsvertrag im vergangenen November: Dem Gericht zufolge sind im Verwaltungsrat sechs der 14 Mitglieder unmittelbare Staatsvertreter, weitere vom Fernsehrat bestimmte Mitglieder haben Staats- oder Parteifunktionen inne. Überdies sind in dem wichtigen 77-köpfigen Fernsehrat 44 Prozent der Mitglieder Politiker oder andere staatsnahe Akteure. Sie können deshalb etwa die Wahl eines ihnen nicht genehmen Intendanten verhindern, da dafür eine Mehrheit von 60 Prozent nötig ist. Dass hinter diesen Gremien zudem womöglich andere, tiefer angelegte Zirkel die Geschicke des Senders bestimmen, wurde in der Verhandlung ebenfalls deutlich. Diese sogenannten Freundeskreise werden von Parteipolitikern wie etwa dem ehemaligen Verteidigungsminister Franz-Josef Jung gesteuert. Der CDU-Politiker sitzt dem konservativen Freundeskreis vor. Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühr In seinem Urteil orientiert sich das höchste deutsche Gericht an einem früheren Urteil zur Staatsquote im WDR von maximal 30 Prozent. Und bereits 1994 hatten die Karlsruher Richter in einem Urteil zur Unabhängigkeit der Medien betont, dass nur ein "freier Rundfunk" die Bürger "frei, umfassend und wahrheitsgemäß" informieren kann. Zugleich befasst sich auch das Bayerische Verfassungsgericht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In der mündlichen Verhandlung zum Rundfunkbeitrag geht es um die Klage eines Anwaltes, der das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell kippen will. Die Drogeriekette Rossmann hatte sich der Klage angeschlossen. Ähnliche Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten in Bremen und Gera zuvor abgewiesen.