Am 14. Oktober 1997 wurde Josef Anton Gera von schwulenfeindlichen
Rechtsradikalen erschlagen. Der damals 59jährige Gera feierte am
besagten Abend mit einigen Obdachlosen , auf dem ehemalige Gelände der
Firma Krupp an der Alleestraße. In der dortigen Baracke wohnten auch
die beiden Mitfeiernden Patrick K. und Uwe K. Im Laufe des Abends
wollte der alkoholisierte Gera nach Angaben der Beiden ihnen sexuell
näher kommen. Daraufhin griff Patrick K. eine Eisenstange und schlug
auf den Frührentner ein. Uwe K. tat es ihm gleich. Josef Gera konnte
sich gerade noch an den Rand der Brachlandschaft schleppen. Dort fanden
ihn Passanten. Mit schweren Verletzungen wurde er in das
Elisabeth-Hospital verbracht, wo er zweieinhalb Tage später verstarb.
In der Presse hieß es, man fahnde nach vier Skinheads.
Acht Tage nach der Tat wurde Patrick K. festgenommen. Sein Mittäter Uwe K. war noch auf der Flucht. Der ehemalige Bundeswehrsoldat bewohnte mit Uwe K. die kleine Laube auf dem Brachgelände und hatte sie mit Marinezeichnungen, SS-Runen und Hakenkreuzen “verziert”. Nach den Verhaftungen ließ der ermittelnde Leiter der Mordkommission Walter Pindur auf der Pressekonferenz verlauten, dass beide Täter gestanden hätten, am Tag nach der Tat, die Tat den Familienangehörigen des einen Täters gestanden zu haben. Sie hätten der Familie erläutert, dass “sie es einen Schwulen gezeigt hätten” und das Ganze mit “Sieg Heil” bekräftigt. Schon während dieser Pressekonferenz widersprach der später anklagende Staatsanwalt, Dieter Justinsky, dem Geständnis der beiden Täter. Es würde sich bei der Behauptung, der Ermordete hätte sich den Beiden sexuell genähert um eine “Schutzbehauptung” handeln. Dabei blieb er noch, obwohl ein anwesender Mitarbeiter der Obdachlosenzeitung BoDo die Homosexualität Geras bestätigte. Im späteren Prozess galten die Hitlergrüsse und “Sieg Heil”-Rufe der Angeklagten, sowohl die bei dem Saufgelage und als auch die nüchternen am folgenden Tag, sowie die selbstgemalten Nazisymbole an der Wand der Laube, nicht als Beleg einer rechtsradikalen sozialen Einstellung. Die beiden Täter seien keine Parteimitglieder der NPD und somit nicht als rechtsradikal anzusehen. Bei der Tat handele es sich um eine Exzesstat unter Alkoholeinfluß. Ein Mord aus “niederen Beweggründen”, bei dem “Alkohol und eine Menge Frustration eine tragende Rolle spielten”. Homophobie und Rechtsradikalität als soziale Grundeinstellung wurden seitens der Anklage und des Gerichts wegdefiniert und fanden in der Urteilsfindung keinen Widerhall. So einfach geht es, den Ruf der Stadt Bochum zu wahren und die Wahrnehmung von Wirklichkeit über Homophobie und Rechtsradikalismus zu manipulieren. Man braucht nur die passenden Justizangestellten und beflissentlichen Lokaljournalisten.
Schon letztes Jahr hielten wir eine Demonstration zum Gedenken an Josef Gera ab. Mit dieser 2ten Demonstration möchten wir nicht nur an ihn erinnern, sondern generell rechte und homophobe Gewalt thematisieren.
Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender
Bereits im Jahr 2007 gaben im Rahmen einer Umfrage 2,8% der in der BRD befragten Homosexuellen an, in den letzten 12 Monaten Opfer homophober Gewalt geworden zu sein. 32% wurden verbal angegriffen und mussten psychische Gewalt am eigenen Leib erfahren. Obwohl Homosexuelle scheinbar in den Medien und am Christopher-Street-Day auch auf der Straße toleriert werden, gehört Homophobie nach wie vor zur alltäglichen Erfahrung von Lesben und Schwule. Meistens werden Homosexuelle eben nur als gesellschaftliches Randphänomen toleriert. Sie dürfen als schräge Paradiesvögel existieren, so lange dadurch die heterosexuelle Normalität nicht in Frage gestellt wird. Sprüche wie “ich hab kein Problem, dass du schwul bist, aber wehe du packst mich an” gehören in Deutschland zum Alltag. Eine grausame Zuspitzung dieses Alltages war der Mord an Josef Gera. Aber auch offener Schwulenhass ist vorhanden. Im Dezember letzten Jahres wurde in Potsdam ein Schwulenlokal aus homophoben Motiven angegriffen. Die Täter warfen die Scheiben ein, schlugen auf einen Gast ein und gaben schwulenfeindliche Sprüche von sich. Anfang dieses Jahres wurde in Berlin ein 23-jähriger lebensgefährlich verletzt, als er auf dem Weg in eine schwule Bar aus den gleichen Gründen überfallen wurde. Homophobie ist ein weltweit existierendes Problem. So genannte Hassverbrechen geschehen auch in anderen europäischen Ländern. So gab es dieses Jahr zum ersten Mal eine genehmigte Gegen-Demonstration von Faschisten gegen die LGTBIQ (lesbian-gay-transgender-bi-queer) Pride Parade in der kroatischen Hauptstadt Zagreb. 30 Homophobe versuchten, die Demonstration anzugreifen, was die Polizei gerade noch verhindern konnte. Mindestens eine Person wurde von einer Gruppe Neonazis zusammengeschlagen, die ihr nach dem Zug auflauerten.
Der traurige Höhepunkt der homophoben Gewalt in diesem Jahr wurde am 2. August erreicht als in der israelischen Stadt Tel Aviv die Büros der lesbisch-schwul-bisexuell-transgenialen Vereinigung Ha‘Aguda angegriffen wurden. Dabei wurden zwei Menschen mit einem automatischen Gewehr erschossen und 15 zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Gewalt gegen MigrantInnen und deren Kinder
Die Pogrome von Rostock und Hoyerswerda und die mörderischen Brandanschläge von Solingen, Mölln und Hünxe in den 90ziger Jahren sind vielen sicherlich noch in Erinnerung. Sie zeigen, was an rassistische Gewaltpotenziel bei Nazis und in der deutschen Zivilbevölkerung steckt. Zynischerweise reagierte man von staatlicher Seite nicht mit Bekämpfung des rassistischen Klimas und des faschistoiden Mobs, die die Pogrome durchführten. Nein, es wurde Verständnis dafür geäußert. Man hätte schließlich wirklich “zu vieleAusländer” in Deutschland. Es war die CDU, die die rassistische Demagogie der Asylantenflut puschte und willfährige Propagandisten in fast allen Zeitungen fand. Die zahnlose SPD knickte gerne ein. Bis zur faktischen Abschaffung des Asylrechts durch die komplette Aushöhlung des Grundgesetz Artikel 16, konnten sich die rassistischen und faschistischen Mobs vor den Flüchtlingsunterkünften sicher sein, dass sie von der Polizei nicht allzusehr belästigt würden. 1993 schaffte der Staat durch die so genannte “Drittstaatenregelung” eine das Recht auf Asyl praktisch ab. Wer durch eine Landesgrenze in die BRD einreist, dessen Recht auf Asyl und er/sie selbst wird auf /in ein anderes Land verschoben.
Federführend, der heutige heutige Spitzenkandidat der LINKEN, Oskar Lafontaine. Bis heute steht er zu seiner rassistischen Politik von damals und bekräftigt diese mit populistisch-rassistischen Aussagen. Von CDU bis Linkspartei, im gesamten Spektrum der bürgerlichen Parteien findet man geistige BrandstiftertInnen. Rassismus ist gesellschaftlicher Konsens und Praxis. 2007 waren die Anträge auf Asyl in der BRD bereits auf einem 10-Jahres-Tiefstand und selbst von den 28.572 Anträgen, über die in diesem Jahr entschieden wurde, wurden nur 1,1 %, also 304 bewilligt. Wenn man von rassistischer Gewalt und Neonazis spricht, darf man den praktischen und auch z.T. mörderischen Rasssismus des deutschen Staates nicht vergessen! Die Hetzjagd in der sächsischen Kleinstadt Mügeln, wo "50 junge Deutsche" acht indische Migranten durch die Straßen jagen zeugt nicht nur davon, dass rassistische Gewalt aktuell ist. Sondern wie sie hingenommen und schließlich auch noch schön geredet wird. Der letzte Eklat von Mügeln war das Verbot einer antirassistischen Veranstaltung. Und Mügeln lässt sich an fast jedem Ort von Deutschland denken.
Besonders krass ist der Fall des Schwarzen Musiker Tibor Sturm. Tibor wurde im Dezember 2005 von sechs Neonazis nahe des ehemaligen Reichsparteigeländes in Nürnberg angegriffen. Als Tibor zu Boden fiel, griff er um sich, erfasste einen Holzpfahl und schlug um sich. Dabei traf er einen Neonazi so, dass er ihn schwer verletzte. Tibor, der als Afrodeutscher sich eines rassistischen Angriff von 6 Nazis erwehren mußte und sein Leben verteidigen wollte, sah sich vor Gericht wieder. Wegen “überzogener Notwehr” musste er eine Haftstrafe von sieben Monaten verbüßen. Anscheinend gilt für Menschen anderer Hautfarbe mittlerweile auch das Recht auf Selbstverteidigung nicht mehr. (Zynisch die Richter gefragt: “Darf man sein Leben nicht mehr gegen Nazis verteidigen?” und “Ist nur ein toter Afrodeutscher ein guter Deutscher?”)
Gewalt gegen alternative Jugendliche
Auch bei rechtsradikalen Angriffen auf alternative Jugendliche scheint die Definitios- und Urteilsmacht der deutschen Justiz eine Verlängerung der faschistischen Tat an sich. So z.B. im Fall des 2005 ermordeten Dortmunder Punks Thomas Schulz. Ein 17-jähriger Naziskin erstach Thomas in der U-Bahn Station Kampstraße. Die Beiden hatten sich über die nationalsozialistische Gesinnung des Täter Sven Kahlin gestritten hatten. Obwohl das Mitglied der “Skinheadfront Dorstfeld” wegen eines mehrköpfigen Überfalls auf einen einzelnen Punk schon vorbestraft war, obwohl es ein politischer Streit war. Und obwohl der Naziskin in der betreffenden Situation einfach die U-Bahn hätte nehmen und wegfahren können Ungeachtet dessen, sprach das Gericht von einer Überforderung des Täters. Somit kein politischer Hintergrund – aber mal wieder ein bedauerliches soziales Drama.
Faschistische Gewalt, ihre Aufarbeitung, ihre Vertuschung und Verdrehung
Die Bundesregierung verfälscht Statistiken über rassistische Morde in Deutschland. So gab sie auf eine parlamentarische Nachfrage einer Bundestagsabgeordneten an, es seien „nur“ 40 rechtsmotivierte Morde seit der Wiedervereinigung verübt worden. Fakt ist, dass von 1990 bis Ende 2008 allein 142 rassistische Morde von unabhängigen Opferberatungsstellen gezählt wurden. Vor allem Tötungsdelikte, in denen der Täter alkoholisiert gewesen ist, unter das Label “Gewaltdelikt zwischen alkoholisierten Jugendlichen” eingeordnet. Der politische Hintergrund wird außer Acht gelassen und die Zahlen der Opfer in den Statistiken somit minimiert. So poliert der deutsche Staat sein Image gegenüber dem Ausland und wäscht seine Hände in Unschuld.
Der Staat, seine Organe und viele andere Institutionen haben kein Interesse ernsthaft gegen Rassismus und Faschismus vorzugehen. Sie sind eher Teil des Problems, denn Teil der Lösung. Und für einige unter ihnen gilt immer noch was einmal Franz Josef Strauss sagte: “Man muss sich der nationalen Kräfte bedienen, auch wenn sie noch so reaktionär sind, mit Hilfstruppen darf man nicht zimperlich sein.”
Alles muss man selber machen!
Am 17. Oktober wollen wir zum zweiten Mal in Gedenken an Josef Gera auf die Straße gehen. Wir wollen mit dem Demonstrationszug an all die Opfer homophober und faschistischer Gewalt erinnern. Wir erklären unsere Feindschaft gegenüber Rassismus, Homophobie, rechte Gewalt, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Auf den Staat, der sich bisweilen engagiert gibt, können wir uns dabei nicht verlassen. Er ist selbst Träger von praktiziertem Rassismus und hat ebenfalls kein Interesse an der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Rechtsradikalismus, Diskriminierung und daraus resultierender Gewalt. Das Ziel einer Gesellschaft ohne Diskriminierung, ohne Rassismus, ohne Homophobie müssen wir auch gegen den Widerstand von Polizei, Gerichten und Regierungen durchsetzen. Dennoch entlassen wir den deutschen Staat nicht aus seiner so medial geheuchelten Verantwortung, sich mit diesen Problematiken auseinanderzusetzen.
Wir fordern die Anerkennung aller 142 Morde mit rassistischem und rechten Hintergrund!
Wir fordern, die Stadt Bochum, die Staatsanwaltschaft und die Polizei
auf den Fall Josef Gera als einen rechtsradikalen und homophoben Mord
anzuerkennen!
Und wir fordern eine Gedenkplakette für Josef Gera in der Innenstadt.
Die Offiziellen der Stadt sollen sich, wenn auch mit Sicherheit viel zu
spät, doch noch mit der Realität auseinandersetzen.
Kommt zur Josef-Gera-Demo, demonstriert mit uns für eine Gesellschaft
der Gleichberechtigung, der Freiheit und der gegenseitigen Akzeptanz!
Raus auf die Straße!
17. Oktober 2009
15:00 Uhr am Bochumer Hbf
Antifaschistische Jugend Bochum
Azzoncao, ein Polit-Café
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/
P.S.: National-, Partei- und Religionsfahnen sind auf der Demo unerwünscht.