Am 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchungen im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten in Stuttgart, Berlin und Magdeburg. Konkret sollen 9 Beschuldigte der „Revolutionären Linken“ bzw. den „Revolutionären Aktions- zellen“ angehören, diese unterstützt und/oder bei der Herausgabe der Zeitschrift „radikal“ mitgewirkt haben.
Die „Revolutionären Aktionszellen“ zeigten sich in den vergangenen
Jahren für einige feurige Attacken in Berlin, sowie für die Verschickung
von Patronen an Vertreter der herrschenden Klasse verantwortlich. Im
Zuge der Durchsuchungen wurde einer der Betroffenen, Oliver Rast, der
sich im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung im Offenen Vollzug
befand, in die JVA Berlin Tegel und somit in den geschlossenen Vollzug
verlegt.
(Schreibt ihm: Oliver Rast, Seidelstr. 39, 13507 Berlin)
Etwa
300 PolizeibeamtInnen durchsuchten bundesweit Räume, beschlagnahmten
Computer, Speichermedien, Mobiltelefone, Broschüren etc. und führten bei
einem Teil der Beschuldigten Erkennungsdienstliche Behandlungen durch.
Grundlage dieser Durchsuchungen sind äußerst dürftige
nachrichtendienstliche Erkenntnisse von Verfassungsschutzämtern und
Polizeibehörden. Diese Ermittlungen stehen im krassen Gegensatz zu dem
Vorgehen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund NSU, der über
Jahrzehnte hinweg ungestört morden konnte, obwohl Polizei und
Geheimdiensten durch Spitzel eine Flut von Erkenntnissen vorlag und
deren Infrastruktur größtenteils von diesen mit aufgebaut wurde. Dieser
aktuelle Kriminalisierungsversuch macht wieder einmal aufs neue den
Verfolgungswillen gegen links deutlich und soll offensichtlich dazu
dienen, linke Aktivistinnen und Aktivisten einzuschüchtern.
Im Juni
wurde bekannt, dass die BAW im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens einen
Antrag gegen alle männlichen Beschuldigten, von denen die DNA noch
nicht erfasst wurde, stellte, diese entnehmen zu dürfen. Die
Betroffenen, die sich in Freiheit befinden, erklärten, dass sie die DNA
nicht freiwillig abgeben werden. Gegen 3 dieser Männer kam es
inzwischen zu einer zwanghaften Abnahme.
Erst kurz vor Weihnachten
wurden zahlreiche Briefe geschickt, in denen die Adressaten darüber
benachrichtigt wurden, dass Telefonate, Briefe, E-Mails oder auch die
Personen selbst im Rahmen der Überwachung in dem Verfahren mitgehört und
gespeichert worden sind. Diese Briefe zeigen einmal mehr den Umfang der
Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die in dem Fall aufgefahren
worden sind und werden. Letztlich beweisen die Briefe nur das, was
eigentlich ein offenes Geheimnis ist: Überwachung ist alltäglich gegen
linke AktivistInnen.
Die Akten, die mittlerweile 13 DVDs füllen,
offenbaren umfangreichste technische, aber auch persönliche
Überwachungen von Personen, Telefonen, Internetanschlüssen und Eingängen
von Wohnungen, die belegen sollen, dass die Beschuldigten Teil der
vermeintlich “kriminellen Vereinigung” sein sollen.
Die
Durchsuchungen reihen sich in zahlreiche Kriminalisierungsversuche der
vergangenen Jahre ein. Insbesondere die sogenannten
„Schnüffelparagraphen“ 129 kommen hierbei verstärkt zum Einsatz. So zum
Beispiel gegen 20 AntifaschistInnen in Dresden und Region, sowie
verstärkt gegen diverse migrantische Organisationen, von denen sich über
10 AktivistInnen sich im Knast befinden..
Mit den Ermittlungen
sollen revolutionäre Organisierungsansätze bereits im Keim erstickt,
AktivistInnen eingeschüchtert und abgeschreckt werden, aber es geht auch
um die Durchleuchtung von Strukturen. Klar wird dies beim Umfang der
Überwachung.
Die Bedeutung der Parole “Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!” wird dadurch nochmals unterstrichen. Umso notwendiger und wichtiger ist es, gemeinsam der Repression unsere Solidarität entgegenzustellen.
Veranstaltung zum § 129-Verfahren
am Freitag, den 14.März,
um 19 Uhr im Internationalen Zentrum B5,
Brigittenstraße 5, im Rahmen des SOL*Cafe, (Sozialistische Linke).
Anwesend wird einer der 9 Betroffenen des § 129-Verfahrens sein.
Wir werden auch über die bundesweiten Aktionstag gegen Repression informieren, der am 22. März in Berlin stattfindet.
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg