Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch entschuldigt sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen des Haasenburg-Skandals. Gleichzeitig stellt sie Untersuchungspläne zu den Misshandlungen in Haasenburg-Heimen vor.
Sie sprach mit leiser Stimme, aber wie Hammerschläge hallten die Worte durch den Raum. Als Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) am Mittwoch verkündete, welche weiteren Konsequenzen aus dem Haasenburg-Skandal gezogenwerden, sagte sie Sätze wie diese: „Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen haben die Erfahrung gemacht, dass sie jederzeit Opfer von Misshandlungen durch Mitarbeiter werden können.
“ Kurze Pause. „Und sie haben die Erfahrung machen müssen, dass man ihnen hinterher nicht glaubt.“ Und dann sagte Münch, selbst Mutter von sieben Kindern, das: „Ich entschuldige mich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, dass wir sie nicht besser haben schützen können.“ So geschehen mitten in Deutschland, in den Jahren 2007 bis 2013, in Brandenburg, im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Konzept sah vor, die Kinder zu „brechen”
Der Skandal hatte letztes Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In den drei brandenburgischen Heimen der privaten Haasenburg GmbH, in denen zu Hochzeiten rund 140 Kinder und Jugendliche aus der ganzen Bundesrepublik untergebracht waren, hatte es jahrelang Übergriffe gegeben. Bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft laufen immer noch rund 70 Verfahren. Die Heime sind mittlerweile dichtgemacht. Das hat Münch durchgesetzt, nachdem eine von ihr eingesetzte externe Expertenkommission im Herbst 2013 festgestellt hatte, dass schon das Konzept darauf angelegt war, die Schützlinge zu brechen. Und Münch hatte daraufhin, wie es die Experten empfohlen hatten, Versäumnisse des Ministeriums und des Landesjugendamts unter die Lupe nehmen lassen. Diese Untersuchungsergebnisse stellte Münch nun vor. Ihr Stuhl hatte anfangs wegen des Skandals gewackelt, wegen ihres Krisenmanagements gewann sie dann aber an Statur.
Schon damals gab es Hinweise auf Missbrauch
Nach den Ergebnissen hat es zwar keine Rechtsverstöße von Landesjugendamt und Ministerium gegeben, so dass nach ihren Worten dienstrechtliche Schritte nicht nötig sind, aber es gab schwere hausgemachte Versäumnisse. So sei das 2009 verhängte Verbot von „Fixierliegen“, auf denen Kinder und Jugendliche auch zur Bestrafung stundenlang festgeschnallt wurden, zwei Jahre zu spät erfolgt, sagte Münch. Denn schon damals habe es Hinweise auf Missbrauch gegeben. Insgesamt sei das rasante Wachstum der Haasenburg-Heime, für den Träger wegen der Tagessätze von teils 500 Euro pro Kind ein erträgliches Geschäft, von der Aufsicht nicht genügend begleitet und kontrolliert worden. Und Hinweisen, dass in der Haasenburg nicht ausreichend Personal eingesetzt wurde, sei nicht konsequent nachgegangen worden. „Die Steuerung durch das Ministerium war nicht hinreichend“, sagte Münch.
Reformation der Heimkontrollen
Als Konsequenz kündigt sie an, dass die Heimaufsicht von drei auf fünf Mitarbeiter aufgestockt und reformiert werden soll. „Dazu zählen dann auch unangemeldete Kontrollen.“ Es werde auf Landesebene eine Beschwerdestelle für Bewohner von Heimen eingerichtet. Und Brandenburg will eine Bundesratsinitiative starten, um die Rechtsgrundlagen für geschlossene Heime zu verschärfen. Als Aufbewahrungsland für Problemfälle von Jugendämtern der ganzen Bundesrepublik fällt Brandenburg aber künftig aus. Im Land gibt es nur noch eine Einrichtung, mit vier Plätzen. Sollte ein privater Betreiber mit einem Konzept für geschlossene Heime anklopfen, hätte er keine Chance, wie Münch sagt: „Wir haben noch einiges aufzuarbeiten, zu klären, zu verändern.“