Naziparolen und Vandalismus im Garten

Erstveröffentlicht: 
21.01.2014

Böse Überraschung für eine Bahlinger Familie. Unbekannte wüteten in ihrem Garten und hinterließen Naziparolen und Hakenkreuz-Schmierereien. Die Polizei ermittelt, sieht darin aber keine politisch motivierte Tat.

 

Bislang unbekannte Täter haben vermutlich in der Nacht zum vergangenen Samstag einen Garten am Bachgraben in Bahlingen verwüstet. Der oder die Täter sprühten überall Hakenkreuze in blauer Farbe auf und hinterließen Naziparolen an den Türen und Wänden des Schuppens, Hühnerstalls sowie Gartenhäuschens. Auch vor dem Rasenmäher machten die Eindringlinge nicht Halt. Pflanzen wurden herausgerissen, die Kübel zusammengeschlagen, Pflanzstäbe abgebrochen und Grillutensilien sowie Geschirr auf dem Rasen verstreut. Die Täter ließen sich offenbar Zeit, denn sie spannten unter anderem Bastfäden über den ganzen Rasen.

Die Geschädigten gehen davon aus, dass der Anschlag nur ihnen galt, denn in den Gärten ringsum sei keine Verwüstung zu sehen. Zudem wurden auch die Klingel und der Briefkasten am Wohnhaus der Geschädigten an der Hauptstraße mit blauer Farbe besprüht. Bereits vor zwei Wochen hätten Unbekannte schon einmal Schmierereien im Garten verübt, damals in roter Farbe. Die Familie entdeckte die Tat am Samstagnachmittag. Sie hofft, dass Anwohner im Bereich am Dorfbach und "Im Dämmle" eventuell zur Tatzeit – vermutlich in der Nacht zum Samstag etwas Ungewöhnliches bemerkt haben und sich melden.

Der Polizeiposten Endingen hat Ermittlungen aufgenommen. Das Motiv der Tat sei unklar, einen politischen Hintergrund vermute man trotz der verwendeten Symbole und Parolen eher nicht, so Walter Roth von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Freiburg auf Nachfrage der Badischen Zeitung. Ermittelt werde in erster Linie wegen Sachbeschädigung, doch aufgrund der Schmierereien sei auch der Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen denkbar. Paragraph 86 des Strafgesetzbuchs sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.