Im Namen des Volkes VII

Knast

Im Namen des Volkes VII

Ich, 45j. Sozial-politischer Gefangener grüße euch da draußen aus der „Rechtsbeugeranstalt“ Willich I. Ich rufe euch weiterhin zur Solidarität meines Widerstandes gegen ihre Rechtsbeugung und Missachtung der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Strafgefangene (Nr. 57 v. 1955) Die „Freiheitsstrafe ist allein durch den Entzug der Freiheit eine Strafe.“(§2 StVollzG)

 

Das Behandlungsmodell bringt ungewollt „zusätzliche repressive Elemente“ in den Prozess der Bestrafung ein und ist inzwischen „mit den Weihen rechtsstaatlicher Legitimation“ ...ein modernes Repressionsinstrument geworden...! Doch dieser Staat/Justiz hat eines vergessen, Freiheitsstrafe soll eine „Beschränkung der Freiheit“ und nichts anders sein! (Neufassung der Europäischen Grundsätze 2006 Nr.102.2 n.d. europ. Strafvollzugsgrundsatz 1988 Nr. 64. „Die Freiheitsstrafe ist allein durch den Entzug der Freiheit eine strafe! Nr. 57 UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung gefangener 1955.

 

Daher gilt weiterhin der WIDERSTAND gegen ihre Willkür & Repressalien!

Denn erschreckend ist das in den letzten Jahren zu beobachten ist, dass sich die Linken „ihren Hausgefangenen“ nehmen. Dieser wird dann aufgebaut zu einer Art „Stargefangenen!“

An ihm wird dann versucht alles UNrecht der bürgerlichen Welt und ihrer Justiz klar zumachen und zu denunzieren, ganz egal ob die Fakten zutreffen.

Und was ist mit dem Rest der Gefangenen? Sie werden beiläufig genannt um ihr Gewissen zu beruhigen! Dabei sind es doch wir, die sozial-politischen Gefangenen, die Tag für Tag sich mit der Justiz herumschlagen, die dann unter ihrer Willkür zu leiden haben!

 

Seit nun 38 Monaten wird mir jegliche Möglichkeit verweigert. Meine Beziehung hätte „vielleicht“ aufrecht erhalten werden können1? Denn was ist denn für eine Partnerschaft besser, ein Besuch in einem riesen Raum, wo man so laut reden muss, dass der Tischnachbar alles mithört, man sich nicht nebeneinander setzen darf, sowie nicht einmal die Hand halten darf dagegen der Langzeitbesuch wo man zweimal monatlich für je 3 Stunden alleine ist. Eine Dusche, Küche und natürlich auch intim werden darf, dass man sich mal „halten“ darf. Also welche Variante ist für eine Aufrechterhaltung einer Beziehung die beste?!!

 

Dass eine Anstalt damit gegen Moral, Grundrechte, verfassungsrechtliche sowie Strafvollzugsgesetze eindeutig verstößt, sieht man schon daran, dass ich kein Kurzstrafentäter bin und somit dem Staat/Justiz alles daran liegen muss, dass meine Beziehung aufrecht erhalten bleibt und NICHT das Gegenteil!

 

Ich habe beim Europäischen Menschengerichtshof Klage gegen die BRD erhoben, denn man nimmt uns ja alles und entlässt uns am Ende mit Schulden, mit kaputter Beziehung. Zudem hat man auch alles verloren, seine Wohnung, sein ganzes altes leben, vor allem die Beziehung wurde systematisch zerstört!

 

Auch werde ich auch weiterhin UNbehandelt, also frühere Methadonausgabe, bis heute daran gehindert an der Freistunde teilzunehmen. Also in der Haft dann hier gesetzlich etwas von Resozialisierung dem Bürger draußen zu verkaufen ist schon ein Verbrechen und eine dreiste Lüge mit denen die Anstaltsleitung herumwirft!

 

Was für ein Resümee kann ich aus 2013 ziehen?

 

WIDERSTAND! Muss alles ein 2014, der Wider stand gegen ihre Rechtsbeugung und vor allem ihrer menschenunwürdiger UNterbringung in den Zellen, wie man kein Hund in der BRD halten darf als menschenwürdig zu „verkaufen“ ist nicht nur krank, nein, es ist der Grund zu sagen Widerstand wird legitim! Solange Widerstand nicht gewalttätig wird, ist er legitim!

Denn ein Staat, der Menschen so in Zellen hält, der Gefangene durch Telefonunternehmen wie TELIO mit nicht marktgerechten Preisen somit den Gefangenen „legal“ das durch Sklavenarbeit verdiente Geld rauben lässt, macht sich selbst strafbar!

 

Ein jeder soll in Haft die Möglichkeiten für Haftlockerungen erhalten, selbst bei schwierigen gefangenen. Doch ein Täter der für Vergehen nach dem BtMG in Haft ist, der bekommt nichts, der bekommt nicht einmal die Chance auf 2/3, geschweige denn auf Reststrafe entlässt. Eine Justiz die foltert, wo Gefangene seit 10,15 oder noch länger in Isolationshaft sitzen, sich dann hier als demokratisch zu nennen, besonders sich auf das Resozialisierungsgesetz in keinster Weise zu beziehen, wie auch wenn zwar der Gefangene ein Recht auf Resozialisierung hat, aber das Ermessen für Ausgang, Urlaub bei der Anstaltsleitung liegt?!!

 

daher rufe ich auch im Jahre 2014 zur Solidarität und UNterstützung auf in meinem Kampf, mich zu unterstützen, denn wir müssen diese Mauern zum bröckeln bringen auf das Knäste zu Baulücken werden!

 

KNASTKAMPF IST KLASSENKAMPF!

 

Schreibt dem gefangenen,

 

André Borris M.á Moussa Schmitz

Gartenstr. 1

JVA Willich I

47877 Willich