OURY JALLOH IST ÜBERALL // Gegen staatlichen Rassismus!
Rassistisch motivierte Morde und Folter – in Deutschland keine Seltenheit
Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im
sogenannten „Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit
bald 2 Jahren ungeklärt bleiben? Die offenen Fragen zu dem Todesfall
Oury Jallohs sind zahlreich und erschreckend.
Die Polizei, „dein Freund und Helfer“, würde niemals ungestraft foltern und morden – glaubt man, wenn man nicht so genau hinschaut. Zahlreiche Fälle, z.B. die von Christy Schwundeck, Maryama Sarr, Halim Dener, Zdravko Nikolov Dimitrov, Dominique Kouamadio und viele viele mehr belegen das Gegenteil. Bundesweit steht die Justiz oftmals ratlos daneben, kann, darf oder will den Polizeiapparat und jene Beamte nicht zur Rechenschaft ziehen
7. Januar 2005:
Oury Jalloh – das war Mord!
Ein besonders brisanter Fall ist der, des Oury Jalloh, der am
07.01.2005 in Dessau verhaftet wird, nachdem er stark alkoholisiert zwei
Passantinnen fragt, ob er ihr Handy benutzen könne. Diese fühlten sich
belästigt und rufen die Polizei.
Durch Hand- und
Fußfesseln fixiert verbrennt Oury einen Tag später in seiner Zelle in
einer Polizeiwache in Dessau. Absurde Selbstmordtheorien über ein
Feuerzeug in seiner Hosentasche und das mutwillige Entflammen der
feuerfesten Matratze, auf der er gefesselt war, wurden zum Gegenstand
der staatsanwaltlichen Ermittlungen, die Polizeibeamte zunächst wegen
unterlassener Hilfeleistung vor Gericht brachten. Fremdverschulden wurde
kategorisch ausgeschlossen. Ein Brandgutachten einer
Oury-Jalloh-Solidaritätsin itiative
ergab kürzlich, dass angenommen werden muss, dass einige Liter
Brandbeschleuniger benutzt wurden, um Oury Jalloh lebendig zu
verbrennen.
Auszug aus der Pressemitteilung der Gedenkinitiative Oury Jallohs:
Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung
durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des
Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus.
Vor gut einem
Jahr, am 13. Dezember 2012, hatte die 1. Große Strafkammer des
Landgerichts Magdeburg den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas
Schubert im Fall Oury Jalloh wegen fahrlässiger Tötung schuldig
gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.800
€, weil Schubert es unterlassen hatte, den vorgeschriebenen
Richtervorbehalt bezüglich der Legitimation und der Dauer der
Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh einzuholen. Obwohl der Richtervorbehalt
bei längerer Ingewahrsamnahme zwingend vorgeschrieben ist, wertete die
Strafkammer Magdeburg den Rechtsbruch des damaligen Dienstgruppenleiters
als einen “vorsatzausschliessenden Tatumstandsirrtum” und milderte auf
diese Weise das Strafmaß des Angeklagten erheblich.
Sowohl
Nebenklagevertretung als auch die Dessauer Staatsanwalt hatten in ihren
Revisionsbegründungen ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall nicht
von einer Fahrlässigkeit des Andreas Schubert auszugehen ist. Vielmehr
hätte das Landgericht Magdeburg zu dem Schluss kommen müssen, Schubert
wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig zu sprechen.
Trotz dieser neuen Erkenntnisse lehnt es Oberstaatsanwalt Christian
Preissner ab, Abbrandversuche mit und ohne Brandbeschleuniger zur
Rekonstruktion des Falles vorzunehmen. Offensichtlich: Die Würde des
Menschen ist unantastbar – solange sie nicht am Bild „deines Freundes
und Helfers“ kratzt.
Am selben Tag wie Oury Jalloh in
Dessau stirbt auch Laye Condé an der Zwangsverabreichung von Brechmittel
durch die Polizei in Bremen zehn Tage zuvor.
Mahnwache | 07. Januar | 17.30 Uhr | Konstanz Marktstätte