[KN] Mahnwache: Oury Jalloh - Das war Mord!

Mahnwache: Oury Jalloh - Das war Mord!

OURY JALLOH IST ÜBERALL // Gegen staatlichen Rassismus!
Rassistisch motivierte Morde und Folter – in Deutschland keine Seltenheit
Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im sogenannten „Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit bald 2 Jahren ungeklärt bleiben? Die offenen Fragen zu dem Todesfall Oury Jallohs sind zahlreich und erschreckend.

 

Die Polizei, „dein Freund und Helfer“, würde niemals ungestraft foltern und morden – glaubt man, wenn man nicht so genau hinschaut. Zahlreiche Fälle, z.B. die von Christy Schwundeck, Maryama Sarr, Halim Dener, Zdravko Nikolov Dimitrov, Dominique Kouamadio und viele viele mehr belegen das Gegenteil. Bundesweit steht die Justiz oftmals ratlos daneben, kann, darf oder will den Polizeiapparat und jene Beamte nicht zur Rechenschaft ziehen


7. Januar 2005:
Oury Jalloh – das war Mord!

Ein besonders brisanter Fall ist der, des Oury Jalloh, der am 07.01.2005 in Dessau verhaftet wird, nachdem er stark alkoholisiert zwei Passantinnen fragt, ob er ihr Handy benutzen könne. Diese fühlten sich belästigt und rufen die Polizei.

Durch Hand- und Fußfesseln fixiert verbrennt Oury einen Tag später in seiner Zelle in einer Polizeiwache in Dessau. Absurde Selbstmordtheorien über ein Feuerzeug in seiner Hosentasche und das mutwillige Entflammen der feuerfesten Matratze, auf der er gefesselt war, wurden zum Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen, die Polizeibeamte zunächst wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht brachten. Fremdverschulden wurde kategorisch ausgeschlossen. Ein Brandgutachten einer Oury-Jalloh-Solidaritätsin itiative ergab kürzlich, dass angenommen werden muss, dass einige Liter Brandbeschleuniger benutzt wurden, um Oury Jalloh lebendig zu verbrennen.

Auszug aus der Pressemitteilung der Gedenkinitiative Oury Jallohs:
Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus.
Vor gut einem Jahr, am 13. Dezember 2012, hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas Schubert im Fall Oury Jalloh wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.800 €, weil Schubert es unterlassen hatte, den vorgeschriebenen Richtervorbehalt bezüglich der Legitimation und der Dauer der Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh einzuholen. Obwohl der Richtervorbehalt bei längerer Ingewahrsamnahme zwingend vorgeschrieben ist, wertete die Strafkammer Magdeburg den Rechtsbruch des damaligen Dienstgruppenleiters als einen “vorsatzausschliessenden Tatumstandsirrtum” und milderte auf diese Weise das Strafmaß des Angeklagten erheblich.
Sowohl Nebenklagevertretung als auch die Dessauer Staatsanwalt hatten in ihren Revisionsbegründungen ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall nicht von einer Fahrlässigkeit des Andreas Schubert auszugehen ist. Vielmehr hätte das Landgericht Magdeburg zu dem Schluss kommen müssen, Schubert wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig zu sprechen.

Trotz dieser neuen Erkenntnisse lehnt es Oberstaatsanwalt Christian Preissner ab, Abbrandversuche mit und ohne Brandbeschleuniger zur Rekonstruktion des Falles vorzunehmen. Offensichtlich: Die Würde des Menschen ist unantastbar – solange sie nicht am Bild „deines Freundes und Helfers“ kratzt.

Am selben Tag wie Oury Jalloh in Dessau stirbt auch Laye Condé an der Zwangsverabreichung von Brechmittel durch die Polizei in Bremen zehn Tage zuvor.

 

 

Mahnwache | 07. Januar | 17.30 Uhr | Konstanz Marktstätte