"Spreelichter": Neonazi-Netzwerk bleibt verboten

Erstveröffentlicht: 
27.11.2013

Berlin/Potsdam – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist eine Klage des Neonazi-Netzwerks „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ ab. Die auch als „Spreelichter“ bekannte Gruppierung ist 2012 wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten verboten worden.

 

Das Neonazi-Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ bleibt verboten. Das entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die rechte Gruppierung habe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet, hieß es im Urteil. Es sei eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erkennbar gewesen.

Damit wurde die Klage der auch als „Spreelichter“ bekannten Gruppierung in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.

Das Potsdamer Innenministerium hatte das rechte Netzwerk im Juni 2012 wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten verboten. Die Gruppierung war auch wegen gespenstischer Fackelzüge berüchtigt.

Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) hat die Entscheidung begrüßt. „Sie bestärkt uns in unserem Kurs, im Kampf gegen den Rechtsextremismus alle zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen“, sagte Holzschuher am Mittwoch in Potsdam.

Der Minister kündigte weiterhin ein entschiedenes Vorgehen gegen entsprechende Gruppierungen an. „Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in Brandenburg kein Platz.“ (dpa)